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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 4/2023
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffenwahl

Für Vorschlagsliste der Stadt Ornbau und den Markt Weidenbach

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Einen Einblick sowie die nötigen Anforderungen an das Amt finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.

Das Bewerbungsformular für die Schöffenwahl bzw. Jugendschöffenwahl können Sie auf der Homepage vom Markt Weidenbach und der Stadt Ornbau herunterladen oder im Rathaus Weidenbach sowie Rathaus Ornbau abholen.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 17.03.2023 schriftlich an uns oder geben diese in der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Straße 8, 91746 Weidenbach oder im Rathaus Ornbau, Altstadt 7, 91737 Ornbau ab.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch unter 09826/6220-15, persönlich oder per E-Mail an „standesamt@weidenbach-triesdorf.de“ zur Verfügung.

Weidenbach, den 13.02.2023
gez. Willi Albrecht
gez. Marco Meier
1. Bürgermeister
1. Bürgermeister
Markt Weidenbach
Stadt Ornbau