Haushaltsplan 2026
Der Haushaltsplan der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf für das Jahr 2026 wurde verwaltungsintern vorbereitet. Frau Membarth führt aus, dass der Gesamthaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von 1.193.500 € schließt. Davon entfallen 1.143.500 € auf den Verwaltungshaushalt und 50.000 € auf den Vermögenshaushalt.
Die Ausgabenerhöhungen im Bereich Personal resultieren aus einer Tariferhöhung ab Mai 2026 in Höhe von 2,8 %. Des Weiteren wurde beschlossen, dass die Jahressonderzahlung in Höhe von 85 % in allen Entgeltgruppen zur Auszahlung kommt. Für die anstehenden Kommunalwahl sind ebenfalls Kosten eingeplant. Ebenso für die Lizenzen der EDV-Umstellung auf E 365 und die neuen Verträge mit der AKDB.
Die VG-Umlage liegt bei 954.800 €; was eine Umlage von 266,96 €/pro Einwohner bedeutet. Aus der Rücklagenentnahme von 50.000 € gehen 10.000 € in den Vermögenshaushalt für allgemeinen Vermögenserwerb. 40.000 € werden dem Verwaltungshaushalt zugeführt. Frau Membarth führt weiterhin an, dass die Verwaltungsgemeinschaft keine Schulden hat und die Rücklagen voraussichtlich zum Jahresende bei 21.838 € liegen.
Die Gemeinschaftsversammlung hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen beschlossen.
Örtliche Rechnungsprüfung 2023
Die Gemeinschaftsversammlung hat die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2023 am 24.03.2025 durchgeführt. Eine Anfrage wurde nichtöffentlich beantwortet, da es sich um eine Personalangelegenheit handelt. Die Anfrage konnte geklärt werden. Die Gemeinschaftsversammlung hat die Jahresrechnung für das Jahr 2023 festgestellt und die Entlastung erteilt.
Örtliche Rechnungsprüfung 2024
Die Gemeinschaftsversammlung hat die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2024 am 08.09.2025 durchgeführt. Die aufgetretenen Fragen hinsichtlich Kontoführungsgebühren konnten geklärt werden. Die Gemeinschaftsversammlung hat die Jahresrechnung für das Jahr 2024 festgestellt und die Entlastung erteilt.
Bekanntgaben/Anfragen
-Veröffentlichung Amtsblatt
Aus den Reihen der Gemeinschaftsversammlung wird nachgefragt, ob die Regelungen für Veröffentlichung im Amtsblatt für alle Vereine und auch für Parteien gelten. Es wurde nämlich im Amtsblatt ein Terminhinweis für die Freie Wählergemeinschaft/ Weidenbacher Liste mehrfach veröffentlicht. Hierzu wird erläutert, dass es sich hierbei um Terminüberschneidung handelt und dies auch bei anderen Gruppierungen so gehandhabt wird und auch bei Vereinen.