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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 4/2026
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
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Amtliche Bekanntmachungen - Haushaltssatzung der VG Triesdorf

für das Haushaltsjahr 2026 (gem. Art. 65 Abs. 3 GO)

I.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Triesdorf hat am 26.01.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

II.

Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben AZ. 941.04-0005/001 SG 22, Stellung zur Haushaltssatzung und zum Haushalt samt Anlagen genommen.

Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO).

III.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO).

IV.

Die Haushaltssatzung 2026 samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach (Zimmer Nr. 1) innerhalb der Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf (Landkreis Ansbach)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemein­schaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.143.500 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  50.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Verwaltungsumlage:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs (Umlage­soll) von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 954.800 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 30.06.2025 der Mit­gliedsgemeinden umgelegt. Zu diesem Stichtag wird die Einwohnerzahl von Weiden­bach auf 2.496 und von Ornbau auf 1.711 festgesetzt. Für die Mitgliedsgemeinden werden folgende Umlagen festgesetzt:

• Markt Weidenbach

2.496 Einwohner

566.479,87 €

• Stadt Ornbau

1.711 Einwohner

388.320,13 €

4.207 Einwohner

954.800,00 €

2. Investitionsumlage:

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2025 – 2029 sind Bestandteil, bzw. Anlage des Haushaltsplanes für das Jahr 2026.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Weidenbach, den 26. Januar 2026
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
gez.
Willi Albrecht
Gemeinschaftsvorsitzender