Der Stadtrat hat in der Sitzung am 20.02.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauBG die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feriengasthof Gern“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Fl.Nr. 134/3, Gemarkung Gern mit einer Gesamtgröße von 3.857 m². Der Lageplan vom 20.02.2023 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan).
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die touristische Nutzung des Grundstückes zu steuern, dauerhaft zu erhalten und zu sichern. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der derzeitige Leerstand des Feriengasthauses mit Fremdzimmern und die Sicherung des touristischen Betriebes.