Frau Kübler führt aus, dass die Personal- und Sachkosten des Quartiersmanagements über das Projekt SeLA (Selbstbestimmt Leben im Alter) vom 01.12.2022 – 30.11.2026 mit bis zu 80.000 € gefördert wird. Neben dem Quartiersmanagement wurde im Rathaus auch das Bürgerhaus, als Ort für Begegnungen eingerichtet. Dieses wird über das Quartiersmanagement koordiniert. Das Bürgerhaus wurde 2024 über 115x genutzt. Seit Bestehen des Bürgerhauses wurde viel Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Des Weiteren hat man an Themenwochen wie z.B. der Bayerischen Demenzwoche teilgenommen. Eine Umfrage zur Barrierefreiheit wurde ebenfalls durchgeführt und es finden Beratungen vor Ort statt. Des Weiteren wurden verschiedene Fortbildungen besucht. Frau Kübler führt weiterhin aus, dass regelmäßige Angebote, wie der Mittagstisch und die Marktfahrt nach Gunzenhausen etabliert wurden. Außerdem nimmt das Bürgerhaus am Ferienspaß teil und ist am Kirchweihmontag geöffnet. Ein weiteres Angebot ist der Besuchsdienst „Zeitgeschenk“. Im Bürgerhaus und Quartiersmanagement sind ca. 18 Personen mit einem Durchschnittsalter von 65 Jahren ehrenamtlich tätig. Dazu muss eine Akquise und Anerkennungskultur betrieben werden und die Ehrenamtlichen werden je nach Interesse in verschiedenen Einsatzbereichen eingesetzt. Die aktuelle Planung sieht noch mehr Information- und Bildungsarbeit vor. Weiterhin soll an den verschiedenen Themenwochen teilgenommen und die Netzwerkarbeit und Kooperationen ausgebaut werden. Zudem soll eine Nachbarschaftshilfe für Unterstützung bei einfachen Arbeiten aufgebaut werden. Auf Nachfrage erläutert Frau Kübler, dass die Räume nicht für private Feiern nutzbar sind. Jedoch können Vereine, Gruppen aus Ornbau oder auch der Elternbeirat die Räume für Treffen und Sitzungen nutzen.
Bürgermeister Meier führt weiterhin an, dass das Quartiersmanagement und das Bürgerhaus eingeführt wurden, um das Rathaus zu beleben und um den Zuwachs der älteren Bevölkerung bzw. dem demografischen Wandel nachzukommen. Die Arbeit passiert viel auf dem Ehrenamt. Außerdem bildet sie eine Ergänzung zu der kirchlichen Seniorenarbeit.
Aus den Reihen des Stadtrates wird die Arbeit im Bürgerhaus sehr begrüßt, da sie einen Gewinn für Ornbau darstellen. Es wird die Meinung vertreten, dass es auf alle Fälle weitergeführt werden sollte, da auch ein entsprechender Bedarf besteht.
Gemäß Art. 102 GO ist die Jahresrechnung dem Stadtrat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese erstmalige Vorlage soll dem Stadtrat die Möglichkeit geben, hiervon Kenntnis zu nehmen. In eine nähere sachliche Prüfung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist daher noch kein Beschluss über die Jahresrechnung zu fassen.
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 weist einen Gesamthaushalt in Höhe von 6.458.950,85 auf. Der Verwaltungshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 4.116.903,69 €. Die Zuführung vom Vermögenshaushalt zum Verwaltungshaushalt beträgt 246.455,13 € und übersteigt die „negative“ Zuführung gemäß Haushaltsplan um 34.655,13 €.
Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von 2.342.047,16 € und weist insgesamt einen Überschuss von 799.250,11 € auf, während gem. Haushaltsplan eine Rücklagenentnahme in Höhe von 124.400,00 € geplant war. Insgesamt schließt der Vermögenshaushalt also mit Mehreinnahmen in Höhe von 903.650,11 € ab. Geplante Kosten verschieben sich von 2024 in 2025. Außerdem wird konservativ und verantwortungsvoll geplant.
Der Stadtrat hat die Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss überweisen. Als Sachverständiger wird beigezogen: Kämmerer Hr. Goth
Der Gedanke in Ornbau einen Wohnmobilstellplatz zu errichten, zielt darauf hin, die touristische Weiterentwicklung voranzubringen. Die angedachte Fläche bei der Altmühlbrücke ist jedoch nur bedingt geeignet. Daher wurde mit dem Landratsamt die Schaffung von Wohnmobilstellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 276, Gemarkung Ornbau besprochen. Nach Ansicht des Landratsamtes wäre das Vorhaben unter Umständen nach § 35 Abs. 2 BauGB als "Sonstiges Vorhaben" genehmigungsfähig. Evlt. muss dazu der Flächennutzungsplan geändert werden. Ein Bebauungsplan wäre nicht erforderlich. Zudem muss die bereits erstellte FFH-Verträglichkeitsabschätzung um den Bereich erweitert werden.
Frau Vogelsang hat dazu 2 Varianten mit je 15 Stellplätzen (6x8 m) erstellt. Die Kosten liegen bei beiden Varianten bei rd. 200.000 €.
Der Stadtrat hat beschlossen, auf Grundlage der vorliegenden Skizze Variante 1 eine Bauvoranfrage beim Landratsamt Ansbach einzureichen, um die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens abzuklären. Des Weiteren wurde Büro Meßlinger wird mit der Überarbeitung der FFH-Verträglichkeitsabschätzung beauftragt. Die bisher gefassten Beschlüsse wurden aufgehoben.
Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Burk und Mönchsroth wurde vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Rahmen des Förderprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze (Gigabit-Richtlinie 2.0) ein vorläufiger Zuwendungsbescheid für die Stadt Ornbau erlassen.
Gesamtkosten des Projekts: 3.600.000,00 Euro
Bundesförderung (Förderquote): 50 %
Höhe der Bundesförderung: 1.800.000,00 Euro
Ende Bewilligungszeitraum: 30.04.2029
Zudem gibt es noch eine Ko-Finanzierungsrichtlinie des Landes Bayern. In der Regel trägt der Bund 50 %, das Land 40 % als Ko-Finanzierung und der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 10 %.
Für die Fortführung des Verfahrens mit Durchführung des Auswahlverfahrens mit Leistungsbeschreibung und Ausschreibungsunterlagen, Auswertung und anschließender Konkretisierung des Förderantrags hat die Firma Corwese ein Angebot in Höhe von rd. 10.000 € vorgelegt. Diese Kosten sind komplett förderfähig. Zusätzlich ist auch eine rechtliche Begleitung des Auswahlverfahrens erforderlich. Das Angebt der Kanzlei Rödl & Partner liegt bei 2.500 €; auch diese Kosten sind komplett förderfähig. Die beiden Aufträge wurden erteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 28.01.2025, die Beschwerde der Stadt wegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde zu erheben. Die Erfolgsaussichten eines derartigen Verfahrens sind jedoch sehr zurückhaltend zu bewerten, sodass die Rechtsanwältin empfiehlt, das Verfahren zu beenden.
Die Stadt Ornbau akzeptiert die gerichtliche Entscheidung, kann die Begründung jedoch nicht nachvollziehen. Die Entscheidung überzeugt im Ergebnis nicht. Unverändert halten wir die Ruhendstellung der Versorgungsbezüge sowie die Rückforderung der bereits geleisteten Zahlungen für rechtmäßig. Die Hürden für eine Zulassung der Revision an das Bundesverwaltungsgericht sind allerdings sehr hoch. Insbesondere muss Bundesrecht betroffen sein und eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gegeben sein. Dies hat das Gericht verneint. Nachdem es keinen Beschluss vom Stadtrat gab, Versorgungsbezüge an Herrn Baum vor seinem 62. Lebensjahr auszubezahlen und auch im Ergebnis von der Stadt Ornbau nicht gewollt war, sondern von Herrn Baum selbst ausgegangen ist, war es gerade aus haushaltsrechtlichen Gründen und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger geboten, die Zahlungen auszusetzen und bereits bezahlte Beträge in Höhe 40.857,44 € zurückzufordern.
Der Stadtrat hat beschlossen, dass Verfahren zu beenden und keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten.
Die Stadt Ornbau ist Veranstalter vom Faschingsumzug, mit ca. 1.500 Teilnehmer und über 10.000 Gästen und damit für den reibungslosen Ablauf verantwortlich sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung während der Veranstaltung zuständig. In dem gemeinsam ausgearbeiteten und von den Behörden geforderten Sicherheitskonzept ist ein Krisenstab benannt, der sich aus dem 1. Bürgermeister, der Polizei Ansbach, dem Feuerwehrkommandanten der Stadt Ornbau, dem BRK Weidenbach, dem Stadthallenpächter sowie dem Sicherheitsdienst FECT zusammensetzt. Im Sicherheitskonzept wurde eine Beschreibung der Veranstaltung mit Sicherheitsmaßnahmen zum Ablauf des Faschingsumzuges inkl. Risikobeurteilung erläutert.
Bürgermeister Meier macht nochmals darauf aufmerksam, dass von 12.00 Uhr bis 15.30 Uhr alle 9 Zufahrten in die Stadt gesperrt sind und das Rein- und Rausfahren nicht möglich ist. Die Absperrungen übernehmen die Feuerwehren Ornbau, Arberg, Weidenbach und Gern. Des Weiteren erhöht die Polizei die Präsenz vor Ort, auch bei der After-Show-Party.
Aktuell plant ein bereits im Gewerbepark nördlich der Bundesstraße B13 angesiedelter Gewerbebetrieb seinen Betrieb zu erweitern. Westlich der vorhandenen Betriebsflächen sollen hierzu weitere Grundstücke als Gewerbeflächen für den Betrieb ausgewiesen werden. Ein Verzicht auf die Planungen hätte voraussichtlich spätestens mittelfristig die Gefahr einer Betriebsaufgabe mit dem Verlust lokaler Arbeitsplätze zur Folge. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ – 2. Erweiterung mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Muhr am See umfasst zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Bebauungsplans das Grundstück mit der Flurnummer 235 der Gemarkung Neuenmuhr mit einer Gesamtfläche von 0,8 ha. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert als wichtigstes Umweltziel den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer. Dies bedeutet, dass Flüsse und größere Bäche, die derzeit keinen „guten Zustand“ aufweisen, durch gezielte Maßnahmen verbessert werden müssen. Die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerökologie werden in so genannten Umsetzungskonzepten (UK) formuliert. Im UK werden alle für die Zielerreichung der Gewässer notwendigen hydromorphologischen Maßnahmen als konkrete wasserbauliche Einzelmaßnahmen aufgenommen, im Umfang präzisiert und verortet.
Betrachtet werden hierbei alle nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Gewässer mit Einzugsgebieten größer 10 km². Der überwiegende Anteil der Fließgewässerstrecke sind Gewässer I. und II. Ordnung und liegt in der Federführung zur Aufstellung eines Umsetzungskonzeptes beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach.
Im Bereich der Altmühl auf dem Stadtgebiet sollen Maßnahmen zur Habitat Verbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Ufer- oder Sohlgestaltung, Maßnahmen zur Habitat Verbesserung im Uferbereich und Maßnahmen zur Auenentwicklung und zur Verbesserung von Habitaten durchgeführt werden.
Der Stadtrat erhebt grundsätzlich keine Einwände. Allerdings sind die durchzuführenden Maßnahmen sind mit den angrenzenden Grundstückseigentümern abzustimmen bzw. diese sind zu informieren. Vor Beginn der Maßnahmen sind die öffentlichen Wege gemeinsam mit einem Vertreter der Jagdpächter zu besichtigen. Von Seiten der Jagdgenossenschaft wird angeregt, ein besonderes Augenmerk auf das Entfernen des Schilfs zu legen.
Die Stadt Merkendorf hat mit Beschluss vom 18.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 beschlossen. Die Stadt Merkendorf beabsichtigt zur städtebaulich geordneten Entwicklung der Siedlungsstrukturen am Südwestrand von Merkendorf ein urbanes Gebiet zu entwickeln. Es sollen dort sowohl gewerbliche Nutzungen wie auch Wohnnutzungen in einem urbanen Gebiet vereint werden und hiermit der im Umfeld bereits bestehende Nutzungsmix fortgeführt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 269/2, 272, 272/3 und 272/4, jeweils Gemarkung Merkendorf. Insgesamt werden mit der vorliegenden Planung ca. 0,5 ha überplant. Gegen die Planung werden keine Einwände erhoben.
| a) | Neubau Pufferspeicher, Fl.Nr. 857, Gemarkung Ornbau |
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| Das Vorhaben sieht den Neubau eines Pufferspeichers vor. Es befindet sich im Außenbereich. Nach Art. 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und der öffentlichen Versorgung mit Wärme dient. Dem Bauantrag wurde zugestimmt. |
| b) | Abbruch Gebäude, Obermühl 4, Fl.Nr. 720, Gemarkung Gern |
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| Das Vorhaben sieht den Abbruch von verschiedenen Gebäuden auf dem Grundstück vor, da dort ein Neubau verwirklich werden soll. Dem Abbruch wurde zugestimmt. |
Bekanntgaben des Bürgermeisters
| - | Bundestagswahl 2025 |
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| Bürgermeister Meier dankt der Verwaltung und allen ehrenamtlichen Wahlhelfern für die gute Arbeit zur Durchführung der Bundestagswahl. |
| - | Feuerwehrhaus |
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| Im Innenbereich haben bereits die Abbrucharbeiten begonnen. Nach dem Fasching findet der Komplettabbruch des Sozialtraktes statt. |
| - | Nahwärmenetz |
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| Bis zum Faschingsumzug am Sonntag werden die aufgegrabenen Bereiche in der Vorstadt noch geschlossen. Dann wird weiter in Richtung Heizhaus gebaut, so dass dann bald der erste Strang angeschlossen werden kann. Vor dem Fasching werden die Straßen sauber gemacht und die Schotterflächen ausgebessert. |
| - | Weiberfasching |
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| Am Donnerstag, den 27.02.2025 kommen die Ornbauer Hexen um 9 Uhr in das Rathaus. |
| - | Termine |
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| 11.03.2025 nichtöffentliche Sitzung Stadtrat |
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| 18.03.2025 Sitzung Stadtrat entfällt eventuell |
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| 20.03.2025 Vereinsbesprechung |
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| 24.03.2025 Sitzung Gemeinschaftsversammlung |
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| 25.03.2025 Sitzung Stadtrat mit Haushalt |
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| 26.03.2025 4. Faschingssitzung |
Anfragen
| - | Holztafeln Tore |
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| Stadtrat Butz wurde von einem Bürger darauf angesprochen, dass die Holztafeln in den Toren renovierungsbedürftig sind. Er vertritt diese Meinung zwar nicht, wollte diese Anfrage jedoch an den Stadtrat weitergeben. Aus den Reihen des Stadtrates wird vorgeschlagen, die Tafeln nach unten zu versetzen, damit die ganze Fläche genutzt werden kann. Sie sind auch grob zu reinigen. |