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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 8/2025
Ornbau
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Amtliche Bekanntmachungen

der Stadt Ornbau für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Ornbau, Landkreis Ansbach, für das Haushaltsjahr 2025 folgende

HAUSHALTSSATZUNG

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im VERWALTUNGSHAUSHALT

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.302.100 €

und im VERMÖGENSHAUSHALT

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.860.900 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

800.000,00 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  675 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  275 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

690.000 €

festgesetzt.

§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2024 – 2028 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2025.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Ornbau, den 25.03.2025
Stadt Ornbau
Meier
1. Bürgermeister