Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Ornbau, Landkreis Ansbach, für das Haushaltsjahr 2025 folgende
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im VERWALTUNGSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.302.100 €
und im VERMÖGENSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.860.900 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
800.000,00 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 675 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 275 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 330 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
690.000 €
festgesetzt.
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2024 – 2028 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2025.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.