Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf folgende
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im VERWALTUNGSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.057.100 €
und im VERMÖGENSHAUSHALT
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 100.000 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll) von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 820.700 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 30.06.2024 der Mitgliedsgemeinden umgelegt. Zu diesem Stichtag wird die Einwohnerzahl von Weidenbach auf 2.445 und von Ornbau auf 1.730 festgesetzt. Für die Mitgliedsgemeinden werden folgende Umlagen festgesetzt:
| • | Markt Weidenbach | - 2.445 Einwohner | 480.625,51 € |
| • | Stadt Ornbau | - 1.730 Einwohner | 340.074,49 € |
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| 4.175 Einwohner | 820.700,00 € |
2. Investitionsumlage:
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2024 – 2028 sind Bestandteil, bzw. Anlage des Haushaltsplanes für das Jahr 2025.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.