Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 8/2025
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf (Landkreis Ansbach)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemein­schaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf folgende

HAUSHALTSSATZUNG

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im VERWALTUNGSHAUSHALT

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.057.100 €

und im VERMÖGENSHAUSHALT

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  100.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Verwaltungsumlage:

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs (Umlage­soll) von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 820.700 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 30.06.2024 der Mit­gliedsgemeinden umgelegt. Zu diesem Stichtag wird die Einwohnerzahl von Weiden­bach auf 2.445 und von Ornbau auf 1.730 festgesetzt. Für die Mitgliedsgemeinden werden folgende Umlagen festgesetzt:

Markt Weidenbach

- 2.445 Einwohner

480.625,51 €

Stadt Ornbau

- 1.730 Einwohner

340.074,49 €

4.175 Einwohner

820.700,00 €

2. Investitionsumlage:

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2024 – 2028 sind Bestandteil, bzw. Anlage des Haushaltsplanes für das Jahr 2025.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Weidenbach, den 24.03.2025.
Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
gez.
Willi Albrecht
Gemeinschaftsvorsitzender