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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 8/2025
Ornbau
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Amtliche Bekanntmachungen

Bericht aus der Stadtratssitzung am 25.03.2025

Breitbandausbau Ornbau

Wie in der letzten Sitzung bereits erläutert, hat die Stadt Ornbau gemeinsam mit den Gemeinden

Burk und Mönchsroth einen vorläufigen Förderbescheid für den Breitbandausbau erhalten.

Hierzu wird angeführt, dass die Maßnahme zu 50 % über den Bund und zu 40 % über das Land Bayern bezuschusst werden und der voraussichtliche Eigenanteil der Stadt Ornbau bei 71.000 € liegen würde. Über den geplanten Breitbandausbau werden 118 Adressen ausgebaut, vor allem der Nord-Osten (Gewerbegebiet), im Baugebiet Riedlein und im Altort in Gern. Auf Nachfrage zur Notwendigkeit des Ausbaus, ob eine entsprechende Datenleistung überhaupt erforderlich ist, erläutert Herr Schuster von der Firma Corwese, dass der Infrastrukturausbau Glasfaser gefördert wird und es sich dabei um die Zukunftstechnologie handelt und er den Ausbau empfiehlt.

Auf den Hinweis, dass die Folgekosten für die Anschließer sehr hoch sind, wird erläutert, dass die Anschließer die freie Anbieterwahl haben und nicht an einen Anbieter gebunden sind. Der konkrete Eigenanteil lässt sich auch erst nach Durchführung der Ausschreibung und Vorlage der endgültigen Zuwendungsbescheide ermitteln. Bürgermeister Meier führt hierzu an, dass beim Nahwärmenetzausbau auch Glasfaser mit verlegt wird und die Grundstücke, welche nicht an die Nahwärme angeschlossen werden, eine große Nachfrage nach dem Glasfaseranschluss haben.

Der Stadtrat hat beschlossen, den Glasfaserausbau gem. Gigabit-Richtlinie 2.0 entsprechend des mit Förderbescheides in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Burk und der Gemeinde Mönchsroth durchzuführen. Der vorliegende Förderbescheid in vorläufiger Höhe wird nach der Durchführung eines Auswahlverfahrens konkretisiert und nach Erhalt des Bescheides in endgültiger Höhe wird die Ko-Finanzierung durch den Freistaat Bayern gem. Bayerischer Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) gestellt.

Die für das Projekt erforderlichen Mittel für den voraussichtlichen Eigenanteil sollen im Haushaltsplan entsprechend berücksichtigt werden. Derzeit wird die Gründung eines Kommunalunternehmens geprüft.

Zudem wurde einer redaktionell überarbeiteten Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit mit den Gemeinden Burk und Mönchsroth redaktionell zugestimmt.

8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen - Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung

Aktuell besuchen zu wenig Kinder den Regelbereich im Kindergarten und die Kinderkrippe. Ebenso nehmen zu wenig Kinder die Betreuung am Nachmittag in Anspruch. Mehr Betreuung am Nachmittag würde die BayKiBiG-Förderung erhöhen, daher sollten sich Konzepte für die Beschäftigung der Kinder am Nachmittag überlegt werden, um die Nachmittagsbelegung attraktiver zu gestalten. Dabei geht es insbesondere um die Zeiten von 13 – 15 Uhr. Der Kindergarten in Verbindung mit der Krippe und dem Hort erwirtschaftete im Haushaltsjahr 2024 ein Defizit von ca. 480.000 € (incl. aller Kosten z.B. Betriebs-, Unterhalts- und Reinigungskosten für alle drei Gebäude). Eine derartige Einrichtung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach §3 KiTaG und wird immer ein Defizit ausweisen, jedoch wird nach Möglichkeiten gesucht, das Defizit möglichst gering zu halten. Entsprechend werden ab September die Personalkosten in Form einer Stundenreduzierung von insgesamt 33 Stunden eingespart. Im März 2026 geht eine Teilzeit-Beschäftige (26 Stunden/Woche) in den Ruhestand. Sollte die Betreuungszeit am Nachmittag nicht erhöht werden, wird diese Stelle nicht nachbesetzt, um weitere Personalkosten einzusparen. Trotz der Einsparungen von Personalstunden setzt die Stadt Ornbau weiterhin auf eine qualitativ hochwertige Betreuung. Um das Defizit jedoch weiter zu reduzieren, hat der Stadtrat beschlossen, die Gebühren ab September 2025 zu erhöhen und die entsprechende Satzungsänderung beschlossen. Diese wird an anderer Stelle bekannt gemacht. Bürgermeister Meier ergänzte, dass über die kommunalen Spitzenverbände versucht wird, die Übernahme des Defizits wieder mehr in Richtung des Freistaates zu drängen.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025

Der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 11.03.2025 vorbesprochen. Die vereinbarten Änderungen wurden eingearbeitet.

Bürgermeister Meier geht darauf ein, dass das Gesamtvolumen des Haushaltes 7,16 Mio. Euro beträgt und davon auf den Verwaltungshaushalt rd. 3,4 Mio. Euro und auf den Vermögenshaushalt 2,6 Mio. Euro entfallen. Er geht auf den Vorbericht ein und erläutert, dass die Rücklagen zum 31.12.2024 angestiegen sind und die Pro-Kopf-Verschuldung unter 550 €/Einwohner liegt. Dementsprechend ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 517.000 € vorgesehen. Der Stellenplan umfasst kaum Veränderungen, lediglich Reduzierungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen. 4 % Tarifsteigerungen sind in der Planung mit eingerechnet. Zum Ende des Jahres 2025 wird der Rücklagenstand voraussichtlich 290.000 € betragen. Anschließend geht er auf die Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes ein. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt bei 188.400 €. Zum Vermögenshaushalt geht er auf die maßgeblichen Investitionen und Maßnahmen, wie z. B. die Sanierung des Feuerwehrhauses, die Erschließung des Baugebietes Am Kappelweiher, die Sanierung der Stadtmauer und die Rundwege Altstadt und Stadtmauer ein. Zum Ende 2025 wird die Gesamtverschuldung bei rd. 1,6 Mio. Euro liegen, da im Jahr 2025 eine Kreditaufnahme in Höhe von 800.000 Euro für das Feuerwehrhaus vorgesehen ist. Der Schuldenstand zum 31.12.2025 liegt voraussichtlich dann bei 937,87 €/Einwohner. In den Jahren 2026 bis 2028 muss man sich dann auf die Erledigung der Pflichtaufgaben beschränken und die Schulden wieder abbauen. Weitere Investitionen müssen selbst finanziert oder durch Rücklagenentnahmen und das Abgreifen von Zuschüssen gestemmt werden. Neue Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Abschließend geht er darauf ein, dass der Haushaltsplan solide und vorausschauend aufgestellt wurde. Er verliest die Haushaltssatzung. Diese und der Haushaltsplan wurden einstimmig beschlossen.

Beschilderung Grundschule Ornbau

Der Stadtrat hat in der Klausurtagung festgelegt, dass auch die Schule noch eine Beschriftung erhalten soll. Die Architekturwerkstatt Gerbing hat dazu Varianten erarbeitet und ein Angebot eingeholt. Das Angebot der Firma Ascherl liegt bei 1.297,10 €. Aus den Reihen des Stadtrates wird angeführt, dass allgemein nicht sehr viel Platz unter den Fenstern ist und der Schriftzug nicht richtig zur Geltung kommt. Der Bauhof sollte ein Muster erstellen, damit dieses dann im Bauausschuss besichtigt werden kann.

Beitritt Fränkische Moststraße

Die Interessengemeinschaft (IG) Fränkische Moststraße wurde im Juni 2005 gegründet. Zur Umsetzung der Ziele wurde eine besondere Arbeitsgemeinschaft nach den Bestimmungen der Art. 5 und 6 KommZG gebildet. Um Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen wurde im Jahre 2012 ein rechtsfähiger Verein „Fränkische Moststraße e.V.“ gegründet.

Über den Verein „Fränkische Moststraße e.V.“ wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen entwickelt und erfolgreich umgesetzt. U. a. war dies die Einführung von Moststationen, die Vermarktung von regionalen Obstprodukten (z.B. „Hesselberger“…) usw.

Die IG hat derzeit keine weiteren Funktionen. Die Ziele der Fränkischen Moststraße verfolgt ausnahmslos der Verein. Nachdem die Doppelstruktur sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch bei der Umsetzung von Projekten eher hinderlich ist, wurde die IG aufgelöst. Die Fränkischen Moststraße verfolgt folgende Ziele:

Etablierung der Fränkischen Moststraße in der Region / Mehr Identifikation schaffen (Marketingstrategie)

Mehr Beschilderung z.B. Ortsschilder bei Mitgliedskommunen “Mitglied der Fränkischen Moststraße“ z.B. an Gasthäusern „Mitglied der Fränkischen Moststraße“

Schaffung von kurzen Rad- u./o. Wanderrundwegen möglichst in jeder Mitgliedskommune (mit Beschilderungen und Bezug zu Streuobst)

Der Jahresbeitrag liegt bei 500 €.

Der Stadtrat hat beschlossen, der Fränkischen Moststraße beizutreten.

Bauanträge

a) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Am Schimmelwasen 17, Fl.Nr. 453/8, Gemarkung Ornbau

Das Vorhaben sieht den Neubau eines Einfamilienhaues mit Doppelgarage vor. Es befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schimmelwasen I“ und entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Es wird daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt.

b) Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Hammergasse 28, Fl.Nr. 140/1, Gemarkung Ornbau

Das Vorhaben sieht den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage vor. Der Stadtrat hat in der Sitzung am 17.12.2024 das Einvernehmen zu dem Bauvorhaben nicht erteilt. Das Einvernehmen wurde deshalb nicht erteilt, da sich das Vorhaben aus Sicht des Stadtrates von seinen Dimensionen her nicht in die Umgebung einfügt.

Der Bauantrag wurde zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Ansbach weitergeleitet. Dieses hat nun mitgeteilt, dass sich das Grundstück auf dem das Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden soll, im Innenbereich befindet und demzufolge ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Landratsamt kam zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben von seinen Dimensionen her in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sodass einer Genehmigung gem. § 34 BauGB sowohl aus bauplanungsrechtlicher als auch aus bauordnungsrechtlicher Sicht nichts entgegensteht. Das Landratsamt beabsichtigt daher, das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 67 BayBO zu ersetzen. Der Stadtrat hat dem Bauantrag zugestimmt.

Bekanntgaben des Bürgermeisters

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WLAN Stadt- und Turnhalle

Seit dem 14.02.2025 ist in der Turn- und Stadthalle eine Internetverbindung über das BayernWLAN möglich. Bei der Installation sind Gesamtkosten von rund 6.200,00 € angefallen. Die Stadt Ornbau hat eine Förderung vom BayernWLAN-Zentrum von rund 4.600,00 € erhalten und trägt somit einen Eigenanteil von lediglich rund 1.600,00 €.

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Sperrung Radweg Altmühlzuleiter

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat mitgeteilt, dass ab dem 24.03.2025 der Betriebsweg am Altmühlzuleiter, linksseitig zwischen Mörsach und Gern, aufgrund Wege- und Ufersicherungsmaßnahmen gesperrt ist. Die Maßnahme dauert voraussichtlich 1 Woche.

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Nahwärmenetz

Die Arbeiten zum Ausbau des Nahwärmenetzes schreiten zügig voran und die Arbeiten am Heizhaus sollen bis Ende Mai fertiggestellt werden, so dass dann die ersten Anwesen vollständig angeschlossen werden können. Im 2. BA sind großflächige archäologische Untersuchungen erforderlich. Die Planung sieht vor, bis Ende 2025 komplett fertig zu sein.

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Sanierung Feuerwehrhaus

Der Sozialtrakt ist bereits bis auf die Bodenplatte abgebrochen. Die Restarbeiten werden zeitnah ausgeführt. Die Firma Kleemann wird Anfang April mit den Baumeisterarbeiten beginnen.

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Baugebiet Schimmelwasen

Am 28.03. endet die Bewerbungsfrist für das Baugebiet Schimmelwasen.

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Jugendzukunftswerkstatt

Am 28.03. findet die Jugendzukunftswerkstatt statt. Es haben sich zwischenzeitlich 16 Jugendliche angemeldet und ab 14.00 Uhr werden die Ergebnisse dem Stadtrat und der Bevölkerung vorgestellt.

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Am 29.03.2025 findet die Aktion „Ornbau putzt sich raus“ statt. Bürgermeister Meier bittet um zahlreiche Teilnahme.

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Am 06.04.2025 findet das Heimatwandern statt. Bürgermeister Meier dankt Diana Fichtner und dem Team für die Organisation.

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Am 06.04.2025 findet in der Stadthalle die Infobörse des Fränkischen Seenlandes mit rd. 30 Ausstellern statt.

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Termine:

26.03.2025 Faschingssitzung

01.04.2025 Sitzung Bau- und Umweltausschuss

03.04.2025 Kuratorium Bücherei

08.04.2025 Sitzung Stadtrat

11.04.2025 Sitzung Stadtrat (nichtöffentlich)