Die Gemeinschaftsversammlung der VG Triesdorf hat am 18.03.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 08.04.2024, AZ. 941.04-0005/0001 SG 22, zur Haushalssatzung und zum Haushaltsplan Stellung genommen. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO).
Danach liegt die Haushaltssatzung mitsamt ihrer Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach (Zimmer Nr. 1) innerhalb der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) i.V.m. Art. 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf folgende
Haushaltssatzung
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 961.200 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 10.000 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
1. Verwaltungsumlage:
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs (Umlagesoll) von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf 823.900 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 30.06.2023 der Mitgliedsgemeinden umgelegt. Zu diesem Stichtag wird die Einwohnerzahl von Weidenbach auf 2.462 und von Ornbau auf 1.716 festgesetzt. Für die Mitgliedsgemeinden werden folgende Umlagen festgesetzt:
| • Markt Weidenbach | - 2.462 Einwohner | 485.505,46 € |
| • Stadt Ornbau | - 1.716 Einwohner | 338.394,54 € |
|
| 4.156 Einwohner | 823.900,00 € |
2. Investitionsumlage:
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2023 – 2027 sind Bestandteil, bzw. Anlage des Haushaltsplanes für das Jahr 2024.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.