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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 9/2025
Ornbau
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Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ornbau

Auf dem Foto sind von links nach rechts zu sehen: Markus Hellmann und Daniel Hesse (vorne) sowie Tom Gramer und Dr. Bernhard Göttler (hinten).

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ornbau diskutierte über die Friedhofsgestaltung, eine Stellplatzsatzung, Sitzgelegenheiten in der Altstadt und die weitere Zusammenarbeit mit Städtebauförderung und Amt für Ländliche Entwicklung

Bürgermeister Marco Meier führte aus, dass vor einem Jahr beschlossen wurde, zwei neue Urnenstelen anzuschaffen und weitere Urnenerdgräber anzulegen. Das Vorkonzept des Arbeitskreises wurde bereits im Stadtrat vorgestellt. Daraus sollte ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, damit festgelegt werden kann, welche Maßnahmen wann umgesetzt werden sollen. Die beiden Vorsitzenden des Arbeitskreises Dr. Michaela Göttler und Anette Weißmann erläuterten die nächsten Schritte des Gesamtkonzeptes. Das vorgestellte Gesamtkonzept wurde von den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses befürwortet. Die einzelnen Bauabschnitte sind jährlich dem Stadtrat zu Genehmigung und Freigabe vorzulegen. Der Anschaffung von 4 Bänken für das Ewigkeitsgrab wurde zugestimmt. Der Umsetzung des Pilotprojekts wurde zugestimmt, wobei noch die Baumart und die Kosten von der Arbeitsgruppe zu ermitteln sind. Die Umsetzung sollte noch im Jahr 2025 erfolgen. Weiterhin sollte der Arbeitskreis den neuen Bereich mit den Erdurnengräbern weiter überplanen und auch für den Eingangsbereich mit der Umgestaltung des Platzes vor der Leichenhalle die Kosten ermitteln.

Zwei neue Sitzgelegenheiten wurden in der Altstadt geschaffen. Die Bänke wurden von den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses auf ihren beschlossenen Platz vor dem Rathaus und im Kreuzungsbereich Altstadt/Klosterstraße Richtung Kirchplatz getragen.

Durch das erste Modernisierungsgesetz Bayern wurden verschiedene Änderungen an der Bayerischen Bauordnung vorgenommen. Unter anderem ist die gesetzliche Grundlage zum Nachweis von Stellplätzen entfallen. Die Gemeinden haben die Ermächtigung entsprechende Satzungen zu erlassen. Eine Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen z.B. beim Bau eines Wohnhauses besteht ab Oktober 2025 nur noch, wenn die Gemeinde eine entsprechende Stellplatzsatzung erlassen hat. Ansonsten können alle Bauvorhaben ohne Stellplätze errichtet werden. Der Bayerische Gemeindetag wird in Kürze eine neue Mustersatzung herausgeben. An dieser können sich die Gemeinden orientieren, wobei die Richtwerte aus dem Gesetz nicht überschritten werden dürfen. In Ornbau gibt es bisher keine Stellplatzsatzung. Um eine Stellplatzpflicht zu erreichen, muss eine Satzung erlassen werden. Wenn Regelungen zur Beschaffenheit usw. aufgenommen werden sollen, muss die Satzung noch vor dem 30.09.2025 in Kraft treten. Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich dafür aus, eine Satzung entsprechend der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages vorzubereiten.

"Ende Januar fand ein Gespräch mit Vertretern der Regierung von Mittelfranken und des Amtes für Ländliche Entwicklung statt, um abzuklären, welche Fördermöglichkeiten zukünftig bestehen", berichtete Bürgermeister Marco Meier. Der Bau- und Umweltausschuss ist damit einverstanden, dass die Stadt einen Plan erarbeiten wird, welche Bereiche für städtebauliche Maßnahmen mit einer Erweiterung des Sanierungsgebietes vorgesehen sind. Gleichzeig soll überprüft werden, ob Teile des bestehenden Sanierungsgebietes herausgenommen werden können. Anschließend soll wieder mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Kontakt aufgenommen werden. Bürgermeister Marco Meier würde begrüßen, wenn die Weidenbacher Straße mit Bushaltestelle über den Bereich der Stadt- und Turnhalle bis hin zum Supermarkt inkl. Ziegelweiher sowie die untere Hammergasse mit in die Städtebauförderung aufgenommen werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, ist mit dem Amt für Ländliche Entwicklung die Förderung über die Dorferneuerung zu klären. Bürgermeister Marco Meier erläuterte auf Nachfrage, dass mit einer Umsetzung frühestens ab 2029/2030 zu rechnen ist: "Wichtig ist aber, jetzt eine Vision auszuarbeiten und die Fördermöglichkeiten frühzeitig abzuklären", so Meier.