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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 9/2026
Ornbau
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Bericht aus der Stadtratssitzung am 01.04.2026

Neuwahl des Ersten Bürgermeisters / der Ersten Bürgermeisterin Stadt Ornbau

Festlegung Wahltermin

Da Bürgermeister Meier am 22.03.2026 zum Landrat des Landkreises Ansbach gewählt wurde, kann er das Amt des Ersten Bürgermeisters nicht antreten. Demzufolge hat eine Neuwahl des Ersten Bürgermeisters / der Ersten Bürgermeisterin stattzufinden.

Nach Art. 44 Abs. 1 GLRkWG muss die Wahl innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Amtszeit abgehalten werden. Den Wahltermin hat die Rechtsaufsichtsbehörde festzulegen. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Ansbach soll die Wahl am Sonntag, 28.06.2026 stattfinden. Eine ggf. erforderliche Stichwahl findet dann am 12.07.2026 statt. Der Stadtrat hat die beiden Termine bestätigt.

Berufung Wahlleiter und Stellvertretung

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 GLKrWG hat der Stadtrat rechtzeitig vor der anstehenden Wahl des Ersten Bürgermeisters/der Ersten Bürgermeisterin einen Wahlleiter und einen Stellvertreter zu berufen. Der Stadtrat hat Frau Stefanie Schöller zur Wahlleiterin für die Wahl des Ersten Bürgermeisters/der Ersten Bürgermeisterin in der Stadt Ornbau berufen. Zu ihrer Stellvertreterin wird Frau Carolin Membarth berufen.

Festlegung Erfrischungsgeld

Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Wahl des Ersten Bürgermeisters/der Ersten Bürgermeisterin wird auf 50 € festgelegt.