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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf
Ausgabe 9/2026
Ornbau
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Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Ornbau für das Haushaltsjahr 2026 (gem. Art. 65 Abs. 3 GO)

1.

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Stadtrat der Stadt Ornbau am 14.04.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

2.

Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben AZ. 941.03-0036/001 SG 22, Stellung zur Haushaltssatzung und zum Haushalt samt Anlagen genommen.

 

Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG i. V. m. Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO).

3.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 10 VGemO i. V. m. Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO).

4.

Die Haushaltssatzung 2026 samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Triesdorf, Triesdorfer Str. 8, 91746 Weidenbach (Zimmer Nr. 1) innerhalb der Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf.

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Stadt Ornbau für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Ornbau, Landkreis Ansbach, folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

hiermit festgesetzt; er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 4.731.500 €

und im

VERMÖGENSHAUSHALT

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔  2.748.500 €

ab.

§ 2

(1)

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von ⇔ 0 €

vorgesehen.

(2)

Aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2025 besteht ein noch nicht ausgeschöpfter Betrag in Höhe von 800.000 €. Diese Ermächtigung bleibt gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften weiterhin verfügbar.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden entsprechend der jeweils geltenden Hebesatzsatzung festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf ⇔ 780.000 €

festgesetzt.

§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2025 – 2029 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2026.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Ornbau, den 14. April 2026
Stadt Ornbau
Marco Meier
1. Bürgermeister