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Untermeitinger Gemeindeblatt Klosterlechfelder Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Untermeitingen
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Untermeitingen ist Mitglied im Bayerischen Städtetag

„Die Mitglieder des Bayerischen Städtetags freuen sich über ein neues Mitglied: Die Gemeinde Untermeitingen ist dem Bayerischen Städtetag beigetreten. Insgesamt zählt der Bayerische Städtetag nun 309 Mitglieder“, erklärt Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags.

Der Bayerische Städtetag ist der Verband der zentralen Orte Bayerns. Städte und Gemeinden können sich freiwillig zur Mitgliedschaft entscheiden. Neben den 25 kreisfreien Städten und den 29 Großen Kreisstädten sind auch weitere kreisangehörige Städte, Märkte und Gemeinden Mitglied. Die Bandbreite der Städtetagsmitglieder reicht von Gemeinden mit 1.000 Einwohnern bis zur Landeshauptstadt München mit 1,5 Millionen Einwohnern.

Erster Bürgermeister Simon Schropp: „Der Bayerische Städtetag ist ein starker Partner, der die Interessen der Gesamtheit von Städten und Gemeinden auf Landesebene gegenüber Landtag und Staatsregierung vertritt. In Zeiten großer Differenzen zwischen politischem Anspruch und erheblicher Schwierigkeiten diesen dann umzusetzen, ist eine starke Vertretung für uns Kommunen unentbehrlich. Der Bayerische Städtetag bietet Informationen über eine breite Palette an kommunalen Themen. Die starke Vertretung unserer Interessen und eine fundierte Informationsversorgung zu oft eher städtisch anmutenden Themen ist für uns daher wesentlich. Wir freuen uns besonders über den kollegialen Austausch an Erfahrungen mit Kommunalpolitikern aus allen Regionen Bayerns. Und wir bringen gerne unsere Erfahrungen und Anliegen in den Bayerischen Städtetag ein.“

Buckenhofer: „In den Mitgliedstädten des Städtetags wohnen über 7,2 Millionen Menschen – das ist mehr als die Hälfte der Bevölkerung Bayerns. Der Bayerische Städtetag ist kein beliebiger Interessenverband. Die Basis des Verbandes sind gewählte Bürgermeister und Stadträte. Somit kann sich der Bayerische Städtetag auf ein allgemeines Mandat der gesamten Bürgerschaft berufen. In den Gremien des Bayerischen Städtetags entscheiden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten. Diese gewählten Mandatsträger bestimmen über die Richtung und die Ziele des Bayerischen Städtetags.“

Ein wichtiger Aspekt für die Mitglieder ist die Beratung von Mitgliedstädten und Mitgliedgemeinden und der gegenseitige Erfahrungsaustausch. Buckenhofer: „Der Bayerische Städtetag bildet ein festes Netzwerk: Die Mitglieder finden im Bayerischen Städtetag ein Forum zum gegenseitigen Wissens- und Erfahrungsaustausch.“

Der Städtetag bündelt die Interessen seiner Mitglieder in einer Hand. Der Städtetag ist laut Verfassung im Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Für die Belange der Mitglieder setzt sich der Städtetag gegenüber Staatsregierung und Landtag in Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen und Verordnungen oder Initiativen ein. Eine wichtige Aufgabe des Städtetags liegt darin, in den jährlichen Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich mit Finanzministerium und Innenministerium sowie dem Bayerischen Landtag zu verhandeln.

Neben der politischen Arbeit vertritt der Bayerische Städtetag die Anliegen und Probleme der Städte und Gemeinden mit einer intensiven Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die inhaltliche Arbeit des Bayerischen Städtetags geschieht in den Fachausschüssen, die in ihren jeweiligen Arbeitsgebieten die Sachentscheidungen des Verbandes vorbereiten. Dies deckt ein weites Spektrum ab, wie zum Beispiel Planen und Bauen, Finanzen, Gesundheit, Kultur, Personal und Organisation, Schule, Soziales, Umwelt, Wirtschaft und Verkehr.

Der Bayerische Städtetag ist der älteste kommunale Spitzenverband in Bayern: Am 1. März 1896 haben sich erstmals auf Einladung des damaligen Münchner Oberbürgermeisters 25 Städte getroffen. Schon ein Jahr später wurde eine organisatorische Form für den freiwilligen Zusammenschluss der bayerischen Städte vereinbart. Die Städte kritisierten bereits vor über einem Jahrhundert die wachsende Fülle von Aufgaben, die der Staat den Kommunen auferlegte. Daher hatten die Stadtväter damals vereinbart, sich regelmäßig zu treffen, um sich gegen „unberechtigte Ansinnen“ des Staates zu wehren. Buckenhofer: „An diesem Gründungsauftrag hat sich bis heute nichts geändert.“