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Untermeitinger Gemeindeblatt Klosterlechfelder Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Untermeitingen
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Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderung

Die Nutzung bestimmter Produkte wie Computer, Smartphones oder E-Book- Lesegeräte, aber auch das Einkaufen im Internet, sollen barrierefrei werden. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Für eine blinde Person ist beispielsweise die Bestellung von Waren im Internet oft unmöglich, weil das Angebot für Sehende konzipiert ist. Auch viele Produkte sind für Menschen mit einer Behinderung nur sehr eingeschränkt nutzbar. Das soll sich mit BFSG ändern.

Unter den Anwendungsbereich fallen etwa Notebooks, Tablets, Smartphones, Fernseher mit Internetzugang oder Internettelefondienste.

Barrierefreiheit im Sinne des BFSG ist gegeben, wenn Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal zur Verfügung gestellt werden. Sie müssen demzufolge zusätzlich haptisch, also durch Anfassen, oder durch Vorlesen vermittelt werden. Das BFSG gilt für Hersteller, Händler und Importeure sowie die Erbringer von Dienstleistungen, ausgenommen sind Kleinstunternehmen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Ticket- oder Bankautomaten eine Sprachausgabe haben und mit Kopfhörern genutzt werden können. Für die Umsetzung der Barrierefreiheit von Selbstbedienungsterminals hat der Gesetzgeber jedoch lange Übergangsfristen gesetzt.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet umfassende Informationen zum BFSG.

Isabella Uhl, Behindertenbeauftragte