Menschen mit einer Behinderung können seit 2021 ihren Assistenzhund fast überallhin mitnehmen. Das ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) geregelt.
Bei dem Hund muss es sich um einen zertifizierten Assistenzhund handeln, der die entsprechende Kennzeichnung trägt.
Nach den Bestimmungen des BGG müssen Orte, die für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind, auch Assistenzhunden Einlass gewähren. Sie unterliegen einer Duldungspflicht, solange der Zutritt mit Assistenzhunden nicht eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Zu solchen Orten gehören zum Beispiel auch Arztpraxen, Einzelhandel und Friseur.
Ein zertifizierter Assistenzhund wird von einer anerkannten Ausbildungsstelle unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung ausgebildet. Die Ausbildung dauert ca. 2 Jahre. Die Eignung wird von der Ausbildungsstätte überprüft und schließt mit einem Test ab.