aufgrund aktueller Vorkommnisse, wollen wir Sie gerne an Folgendes erinnern:
Laut den Gemeindevorschriften der Gemeinde Untermeitingen herrscht im Gemeindegebiet ( auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Anlagen) Leinenzwang für große Hund sowie Kampfhunde (vgl. Verordnung zur Haltung von Hunden).
Auf Kinderspiel- und Kindersportplätzen, einschließlich ihrer dazugehörenden Anlagen, ist jedes Mitführen von Hunden und verboten.
Darüber hinaus ist in den Grünanlagen der Gemeinde Untermeitingen das Freilaufenlassen bzw. das Mitführen von Hunden in den Grünanlagen (z. B. im Ungarnpark), außer auf den Wegen, wenn die Hunde an der kurzen Leine geführt werden, untersagt.
Vorsorglich möchten wir Sie aufmerksam machen, dass bei Nichtbeachtung des Leinenzwanges ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.