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Untermeitinger Gemeindeblatt Klosterlechfelder Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Untermeitingen
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Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung (Art. 6 BayStrWG)

Die nachstehend aufgeführte Gemeindestraße „Egerländerstraße“ ist ordnungsgemäß hergestellt und gemäß Art. 6 Abs. 1 des BayStrWG zu widmen.

Straßenname:

Egerländerstraße

Flur Nr.:

1439/501, 1439/514, 1439/504, 1439/512, 1439/511, 1439/510, 1439/509, 1439/508, 1439/507

Anfangspunkt:

im Osten Mündung zur Röthstraße mit Flur Nr. 1439/82

Endpunkt:

im Westen an der Wendeschleife

Straßenklasse:

Ortsstraße, Länge 130 m

Eigentümer und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Untermeitingen.

Die Widmungsverfügung für die vorgenannte Straße kann bei der Gemeinde Untermeitingen, Von-Imhof-Straße 6, 86836 Untermeitingen, 2. Stock, Zimmer 23 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden beim:

Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in 86152 Augsburg

Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg

Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. [Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Untermeitingen, den 26.02.2024
Schropp
Erster Bürgermeister