Die nachstehend aufgeführte Gemeindestraße „Egerländerstraße“ ist ordnungsgemäß hergestellt und gemäß Art. 6 Abs. 1 des BayStrWG zu widmen.
| Straßenname: | Egerländerstraße |
| Flur Nr.: | 1439/501, 1439/514, 1439/504, 1439/512, 1439/511, 1439/510, 1439/509, 1439/508, 1439/507 |
| Anfangspunkt: | im Osten Mündung zur Röthstraße mit Flur Nr. 1439/82 |
| Endpunkt: | im Westen an der Wendeschleife |
| Straßenklasse: | Ortsstraße, Länge 130 m |
Eigentümer und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Untermeitingen.
Die Widmungsverfügung für die vorgenannte Straße kann bei der Gemeinde Untermeitingen, Von-Imhof-Straße 6, 86836 Untermeitingen, 2. Stock, Zimmer 23 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden beim:
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in 86152 Augsburg
Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. [Sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt:] Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.