Bei einem Spaziergang durch den Ort stößt man immer wieder auf einen "Haufen" mitten auf dem Gehweg. Spätestens dann, wenn man aus Versehen hineintritt, wird einem die Sache gewaltig "stinken". Muss das so sein? Sicherlich nicht! Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen, ist gemäß der Verordnung über das Halten von Hunden verboten.
Aber auch auf öffentlichen Grünflächen "stinkt" es Kindern beim Spielen oder den Mitarbeitern des Bauhofes beim Rasenmähen gewaltig, die mit den Hinterlassenschaften der Hunde in Kontakt kommen!
Des Weiteren wird beobachtet, wie Hundebesitzer mit ihrem Hund querfeldein über frisch angesäte Felder „Gassi gehen“. Auf manchen Feldern sind bereits Trampelpfade entstanden. Die Hundehalter werden deshalb von der örtlichen Landwirtschaft aufgefordert, Verschmutzungen durch Hundekot in Wiesen und Feldern, auf Feldwegen und Wegerändern zu unterlassen. Dieser Hundekot kann für die Kühe, die diesen über das Grünfutter aufnehmen, tödlich enden und gelangen schließlich auch in den menschlichen Nahrungskreislauf!
Liebe Hundebesitzer/innen,sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Hund an geeigneten Stellen sein "Geschäft" verrichtet. Halten Sie Ihren Hund besonders von Spielplätzen und öffentlichen Grünanlagen fern. Entfernen Sie bitte das "Häuflein" mit den Beuteln der Hundetoiletten und entsorgen es über die Restmülltonne bzw. über den Belloo-Abfallbehälter.
Die Gemeinde bietet kostenlos Hundekottüten an. Nutzen Sie diese Gelegenheit.