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Untermeitinger Gemeindeblatt Klosterlechfelder Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Untermeitingen
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Leinenzwang für Hunde in Untermeitingen

Sehr geehrte Hundehalterinnen, sehr geehrter Hundehalter,

aufgrund von Nachfragen als Ergänzung:

Laut unserer Verordnung sind auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und Anlagen innerhalb geschlossener Ortschaften und auf der verlängerten Ungarnstraße (Fl.-Nr. 605 und 605 /2), die als Geh- und Radweg bzw. als Feldweg bis zur nördlichen Gemarkungsgrenze Graben führt, große Hunde (Schulterhöhe von mind. 50 cm) und Kampfhunde im Sinn der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern an einer reißfesten Leine mit schlupfsicherem Halsband oder Geschirr mit höchstens 1,5 m Abstand zu führen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Freilauf grundsätzlich erlaubt.

Auf Kinderspiel- und Kindersportplätzen, einschließlich ihrer dazugehörenden Anlagen, ist jedes Mitführen von Hunden verboten.

Des Weiteren ist laut Grünanlagensatzung insbesondere untersagt:

-das Freilaufenlassen bzw. das Mitführen von Hunden in den Grünanlagen (vgl. u. a. der Ungarnpark), außer auf den Wegen, wenn die Hunde an der kurzen Leine geführt werden.

Bei Bedarf können Sie den genauen Wortlaut und die ergänzenden Vorschriften auch auf unserer Homepage unter https://lechfeld.de/untermeitingen/satzungen-verordnungen nachlesen.

Wir hoffen, dass etwaige Unklarheiten beseitigt werden konnten.

Gemeinde Untermeitingen