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Untermeitinger Gemeindeblatt Klosterlechfelder Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Untermeitingen
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Verkehrsregelung in den Baugebieten Süd II, III und IV

Eine erneute Verkehrsschau brachte neue Erkenntnisse zur Beschilderung in den Baugebieten Süd II, III und IV. (u.a.Nebelhornstraße, Tegelbergstraße, Breitenbergweg, Stuibenweg, Falkensteinstraße, Fellhornweg, Hochgratweg, Grüntenstraße)

Es gab Überlegungen eine einheitliche Verkehrsregelung mit Tempo 30 zu etablieren. Im Altbestand hätten verkehrsberuhigte Bereiche auf 30 km/h umgewidmet werden müssen. Insbesondere die betroffenen Anwohner waren über diese Entscheidung nicht sehr glücklich.

Bei der ursprünglichen Entscheidung lag die Information seitens Verkehrsbehörde und Polizei vor, dass sich durch diese Vereinheitlichung keine gravierenden Änderungen für die Verkehrssicherheit ergeben. Mit der Ausnahme, dass natürlich in Bereichen wo bisher Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, künftig 30 km/h zulässig wäre. Außerdem hieß es, dass die neuen Straßen (u.a. Teilbereiche Falkensteinstraße, Hoher-Ifen-Weg u. Fellhornstraße sowie Buchenbergweg), nicht als verkehrsberuhigte Bereich auswiesen werden dürfen.

Nach einer erneuten Beteiligung der Fachstellen ist jetzt jedoch eindeutig, dass 5 bis 6 Kreuzungsbereiche baulich verändert werden müssten. Dabei wäre nicht nur das rote Pflaster durch dunklen Asphalt zu ersetzen, sondern ggf. auch die Entwässerungsrinnen sowie Bordsteine niveaugleich anzupassen. Hintergrund: Rechts-vor-Links-Regelung!

Bei der Entscheidungsgrundlage im Frühjahr 2023 ist die Gemeinde davon ausgegangen, dass lediglich punktuell in einigen Bereichen das Pflaster ersetzt werden müsste.

Aufgrund dieser kostspieligen Ausgangslage war nun nach Rücksprache mit den Fachstellen doch ein Kompromiss möglich.

Die kritischen Übergangspunkte in Verlängerung der 3 Bestandsstraßen (Fellhornstraße, Hoher-Ifen-Weg und Falkensteinstraße) werden als verkehrsberuhigten Bereiche verlängert. Dies auch, obwohl diese nicht klassisch nach deren bautechnischen Standards aufgeführt wurden. (Ist jedoch im Altbestand aus den 90er-Jahre auch so erfolgt!)

Ferner können die Bereiche Nebelhornstraße und Buchenbergweg unverändert mit 30 km/h bleiben.