Bei der Beschilderung für das gewünschte Tempo 30 im Bereich der Ulrichstraße und die Anbindung an den verkehrsberuhigten Bereich der Wiesenstraße konnte nun eine pragmatische Lösung mit den Fachstellen gefunden werden.
So soll künftig der verkehrsberuhigte Bereich der Wiesenstraße um ca. 60 m verkürzt werden.
Fallen dann zwei gleichrangige Straßenbereiche mit jeweils 30 km/h aufeinander, so gilt auch hier die Rechts-vor-Links-Regelung. (künftig auch Ulrichstraße Ecke Alpenstraße)
Für die Verkehrsteilnehmer kommend aus dem Norden wäre über die Lazarettstraße (Graben) nach Süden in Richtung Bushaltestelle sowie Einmündung Lagerlechfelder Straße eine einheitliche Beschilderung gegeben.
Somit konnte die gewünschte Anordnung nun auch verwaltungsmäßig vollzogen werden.