WAS darf gewaschen werden?
| • | Die Anforderungen dieses Merkblattes gelten für die Reinigung von Privatfahrzeugen (Autos, Motorräder etc.). |
| • | Für die Reinigung von Fahrzeugen mit gewerblicher / landwirtschaftlicher Zweckbestimmung gelten je nach Nutzungsart grundsätzlich höhere Anforderungen. Hier sind grundsätzlich Waschplätze mit weitergehenden Abwasserbehandlungsanlagen vorgeschrieben. |
Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls bei dem für Sie zuständigen Ansprechpartner des Fachbereichs Wasserrecht.
WO darf gewaschen werden?
| • | Das Autowaschen auf öffentlichen Flächen und Plätzen ist generell verboten. | |
| • | Gewerbliches Autowaschen ist nur auf genehmigten Waschplätzen erlaubt. | |
| • | Auf Privatgrundstücken ist die Reinigung von Fahrzeugen grundsätzlich möglich, wenn | |
|
| o | sonstige private Rechte nicht entgegenstehen, |
|
| o | die Bestimmungen der gemeindlichen Entwässerungssatzung beachtet werden |
|
|
| (Auskünfte erteilt die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung) und |
|
| o | die Reinigung außerhalb von Heilquellen- und Wasserschutzgebieten erfolgt. |
WIE darf gewaschen werden?
Damit die private Fahrzeugwäsche mit den allgemeinen wasserrechtlichen Sorgfaltspflichten in Einklang steht und keine (gegebenenfalls strafbare) Gewässerverunreinigung durch die Autowäsche zu besorgen ist, müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
| • | Das Fahrzeug darf ausschließlich mit klarem Wasser und mechanischen Hilfsmitteln ohne Zusatz von chemischen Reinigungsmitteln (Kaltreiniger, etc.) gereinigt werden. | |
| • | Es werden keine Hochdruckreinigungs- bzw. Dampfstrahlgeräte verwendet. | |
| • | Die Reinigung beschränkt sich auf die Karosserie (keine Motorwäsche oder das Waschen von Ladeflächen und Laderäumen, die zum Transport wassergefährdender Stoffe verwendet wurden). | |
| • | Das Waschwasser wird | |
|
| o | über die belebte Bodenzone versickert |
|
|
| oder |
|
| o | im Einvernehmen mit dem zuständigen Kanalbetreiber (Gemeinde, Stadt etc.) in einen Schmutz- oder Mischwasserkanal und niemals direkt in ein Gewässer (z. B. in einen Sickerschacht oder über einen Regenwasserkanal in ein Oberflächengewässer) eingeleitet. |
Allgemein gilt:
Im Sinne eines sorgsamen Umgangs mit der Ressource Wasser und zur Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen sollte auf die Fahrzeugwäsche auf Privatgrund generell verzichtet und stattdessen auf die hierzu vorgesehenen Waschplätze oder Anlagen zurückgegriffen werden.