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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verordnung der Gemeinde Unterwössen über den Sonntagsverkauf im Luftkurort Unterwössen

Aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juni 2003 (BGBl I S. 744) erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende

Verordnung

§ 1

Aus Anlass des Wössner Kirchweihs und des Wössner Advents dürfen Verkaufsstellen von 11.00 bis 16.00 Uhr, abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss am

Sonntag, 20. Oktober (Kirta-Markt) und

Sonntag, 24. November (Wössner Advent)

offengehalten werden.

§ 2

Diese Verordnung gilt vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024.

Unterwössen
Ludwig Entfellner
1. Bürgermeister
-Siegel-