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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 1/2024
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CSU-Bezirkstagsfraktion fordert vom Bund eine Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe

Die CSU-Fraktion des Bezirks Oberbayern fordert mehr Entlastung der Kommunen bei den Kosten für die Eingliederungshilfe vom Bund, wie Bezirksrat/in Annemarie Funke mitteilt. In Bayern werden die Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Bezirke erbracht. „Hintergrund der Forderung sind die Auswirkungen des Ende 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetz (BTHG). Mit diesem Gesetz wurde die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) neu geregelt. Das Bundesteilhabegesetz ist zwischen 2017 und 2023 stufenweise in Kraft getreten. Die mit dem Bundesteilhabegesetz beschlossenen Änderungen der Leistungsgewährung sowie das Angehörigen-Entlastungsgesetz sind für die kommunalen Aufgabenträger mit Mehrkosten bzw. Mindereinnahmen verbunden“, so Annemarie Funke.

Bei der Einführung des Gesetzes wurde vereinbart, dass sich der Bund mit einem Drittel, damals 5 Milliarden Euro jährlich, an den Kosten des Bundesteilhabegesetzes beteiligt. Zwischenzeitlich sind jedoch die Kosten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf ca. 23,2 Milliarden Euro angestiegen, ein Drittel wären dann also ca. 8 Milliarden Euro, die vom Bund hier bezahlt werden müssten.

Daher fordert die CSU-Fraktion des Bezirks Oberbayern, die Beteiligung des Bundes an den Kosten nach dem SGB IX auf mindestens 8 Milliarden pro Jahr zu erhöhen. Zusätzlich zu dieser Erhöhung muss der Betrag künftig dringend dynamisiert und der Kostenentwicklung angepasst werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Kommunen mit den ständig steigenden Kosten seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes und des Angehörigen-Entlastungsgesetzes künftig nicht länger allein gelassen werden. so Annemarie Funke.

Nach wie vor ist für Annemarie Funke dieses Gesetz in der Umsetzung vor allem auch für die Leistungserbringer ein Bürokratiemonster, das viel administrativen Aufwand erfordert, der aufgrund eines flächendeckenden Personalmangels die Einrichtungen weiterhin vor schwierigste Herausforderungen stellt, was Annemarie Funke als Lebenshilfe-Geschäftsführerin aus der Praxis heraus ganz konkret beurteilen kann. Für Annemarie Funke sind die Ziele dieses Gesetzes in vielerlei Hinsicht zu hinterfragen.