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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 1/2025
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderat beschließt Verordnungen für Sonntagsverkäufe

Unterwössen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats beschloss das Gremium einstimmig zwei Verordnungen zu den Sonntagsverkäufen im Luftkurort. Die eine regelt die verkaufsoffenen Sonntage zu besonderen Anlässen, die andere trifft Sonderregelungen für bestimmte Warengruppen.

Danach dürfen am Wössner Kirta-Markt am 19. Oktober und zum Wössner Advent am 23. November Geschäfte von 11 bis 16 Uhr öffnen.

Die zweite Verordnung ermöglicht Verkaufsstellen an bestimmten Sonn- und Feiertagen den Verkauf typischer Waren eines Kurorts. Dazu gehören Badeutensilien, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milchprodukte, Blumen, Zeitungen und weitere ortstypische Artikel. Diese Regelung gilt an 40 ausgewählten Tagen im Jahr, darunter mehrere Feiertage und Sonntage, jeweils von 10 bis 18 Uhr. Die Grundlage bildet das Gesetz über den Ladenschluss, das für Luftkurorte besondere Ausnahmen ermöglicht.

Beide Verordnungen beschloss der Gemeinderat ohne Gegenstimmen. Die neuen Verordnungen treten mit dem Jahresbeginn in Kraft. Sie gelten bis Ende des Jahres.

fg