Unterwössen - Der Gemeinderat erteilte am Montag für drei Bauvorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger stellte die Anträge vor. Diskussionen gab es keine.
Ein privater Landwirt plant auf seinem Grundstück am Hochstücklweg in Oberwössen-Brem den Neubau eines Schafstalls mit angeschlossener Maschinenhalle. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Dort sind Bauvorhaben nur zulässig, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und lediglich einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen. Diese Voraussetzungen erfüllt der Antragsteller als privilegierter Landwirt. Das Bauvorhaben dient der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Betriebs sowie der tiergerechten Unterbringung der Schafe.
Der Neubau soll den bisherigen, ungenehmigten Stall ersetzen und die betriebsnotwendigen Anforderungen erfüllen. Der Landwirt sagte zu, den Altbestand entsprechend den behördlichen Vorgaben zu entfernen.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen einstimmig.
In der Straße Am Gries plant die Grundeigentümerin ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und zwei Stellplätzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterwössen“ in einem reinen Wohngebiet. Das Gebäude misst 12,99 mal 14,87 Meter, ist unterkellert und verfügt über zwei Vollgeschosse. Das Obergeschoss wird als offener Dachraum ausgestaltet. Die beiden Wohneinheiten erhalten jeweils eigene Zugänge an der Nord- und Ostseite. Die Doppelgarage schließt nördlich an das Wohnhaus an.
Das Bauvorhaben weicht an vier Punkten vom Bebauungsplan ab. Der Balkon an der Gebäudesüdseite überschreitet auf der Länge von 13,79 Meter die Baugrenze um 70 Zentimeter. An der Ostseite ist statt eines Satteldachs ein Anbau mit Pultdach geplant, 18 Grad Dachneigung. Die Doppelgarage ragt nach Norden um drei Meter über die Baugrenze hinaus. Zudem unterschreitet der giebelseitige Dachüberstand der Garage die festgesetzten 90 Zentimeter um 30 Zentimeter.
Die Verwaltung hält die beantragten Abweichungen aus städtebaulichen Gesichtspunkten für vertretbar. Sie befürwortet sie. Einige Grundstücksnachbarn stimmten dem Vorhaben nicht zu.
Der Gemeinderat billigte den Bauantrag einstimmig und erteilte die Befreiung von den Festsetzungen bezüglich der Baugrenzen, der Dachneigung und des Dachüberstands des Nebengebäudes.
Im Rückraum der Kruchenhausener Straße plant Landwirt Ludwig Entfellner die Umnutzung eines Teils seiner bestehenden Maschinenhalle und beantragt die Nutzungsänderung. Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Auf 4,35 mal 4,35 Meter soll in der Halle ein Hackschnitzelbunker entstehen. Daneben ist auf 3,7 mal 3,7 Meter ein Heizraum geplant. Der ehemalige Heizraum hinter der Garage wird zu einem Lagerraum umgenutzt.
Außer dem neu zu errichtenden Kamin bleibt die Fassade der Maschinenhalle unverändert.
Zweiter Bürgermeister Johannes Weber (CSU) leitete diesen Tagesordnungspunkt. Bürgermeister Entfellner beteiligte sich als Antragsteller weder an der Behandlung noch an der Abstimmung. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag einstimmig zu.
fg