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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 1/2026
Quartiers-Management und Seniorenbeauftragter
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Wössner Regenbogen e.V.

Ingrid Schmidt vom BayernLab Traunstein informierte im Wössner Treff über den digitalen Nachlass und notwendige Vorsorgemaßnahmen.

Der digitale Notfall. Was Angehörige im Ernstfall wissen müssen

Unterwössen – Rund 15 Besucher kamen in den Wössner Treff, um sich über ein Thema zu informieren, das viele verdrängen: Was passiert mit meinen digitalen Daten, wenn ich sterbe? Ingrid Schmidt vom BayernLab Traunstein zeigte in ihrem Vortrag, warum jeder Internetnutzer vorsorgen sollte.

„Wenn vor 14 Tagen der Notarzt über die Notfalldose sprach, sind wir heute beim digitalen Notfall", sagte Seniorenbeauftragter Erwin Karg zur Begrüßung. Das Thema sei längst keine Randerscheinung mehr. 90 Prozent aller Menschen ab 14 Jahren sind mittlerweile online. 83 Prozent der bis 74-Jährigen haben schon einmal im Internet eingekauft – das sind 52 Millionen Menschen.

Die Referentin machte mit einer Live-Umfrage deutlich, wie vielfältig die digitale Welt geworden ist. Online-Banking nannten die Teilnehmer am häufigsten, gefolgt von E-Mail, Online-Einkauf und Fahrkartenkauf. „Man weiß eigentlich selbst gar nicht mehr, wo man überall online ist", stellte Schmidt fest. Eine aktuelle Studie bestätigt das: 2023 sagten mehr Menschen als noch 2017, ihr digitaler Nachlass sei nur teilweise geregelt.

Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018 ist die Rechtslage klar: Der digitale Nachlass wird wie das Erbe an Gegenständen behandelt. Dazu gehören nicht nur Online-Banking und E-Mail-Konten, sondern auch Streaming-Dienste, Social-Media-Profile, Bezahldienste wie PayPal, Cloud-Dienste und sogar die digitalen Geräte selbst.

Schmidt schilderte einen drastischen Fall: Eltern wollten nach dem Suizid ihrer Tochter deren Facebook-Konto einsehen, um Hinweise auf die Gründe zu finden. Sie mussten sechs Jahre prozessieren, bis sie Zugang erhielten. Heute haben Erben grundsätzlich das Recht auf Zugang zu allen Konten des Verstorbenen.

Das Problem: Jeder Anbieter hat andere Regeln. Microsoft Outlook gibt keine Zugangsdaten weiter, löscht das Konto aber auf Anfrage. Gmail verlangt ein spezielles Antragsformular. Bei Apple brauchen Angehörige Sterbeurkunde, Erbschein und Kaufbeleg des Geräts. WhatsApp löscht Konten automatisch nach 120 Tagen Inaktivität. „Man muss jedes Konto separat betrachten", erklärte Schmidt.

Die Referentin gab praktische Tipps: Eine Liste aller Online-Konten anlegen, Passwörter sicher aufbewahren, eine Vertrauensperson bevollmächtigen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür eine Muster-Vollmacht an. Google ermöglicht in den Kontoeinstellungen, einen Nachlassverwalter festzulegen. Passwort-Manager können helfen, den Überblick zu behalten.

Von kommerziellen digitalen Nachlassverwaltern riet Schmidt ab: „Das ist kein geschützter Beruf, Sie haben keine Garantie, und die geben i9hnen auch keine. Sie wissen nicht, was mit ihren Daten passiert."

Die Teilnehmer erhielten Informationsmaterial, Checklisten und Notizblöcke zum Mitnehmen. Schmidt verteilte auch Faltblätter mit der Internetadresse des BayernLabs, wo weitere Informationen zu finden sind.

Das BayernLab Traunstein bietet kostenfreie Kurse und Vorträge zu Digitalisierungsthemen an. Schmidt und der Seniorenbeauftragte vereinbarten, dass einer der kommenden Ausflüge des Seniorenbeauftragten für die Unterwössner zum BayernLab in Traunstein führen soll.

fg