Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
8.356.900 Euro |
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und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
4.120.000 Euro |
ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer | ||
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) |
350 v.H. |
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b) für die Grundstücke (B) |
350 v.H. |
2. Gewerbesteuer |
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350 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 27.04.2023, Az.: 2.22-941-220007 die Haushaltssatzung 2023 geprüft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).