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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Unterwössen (Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterwössen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.356.900 Euro

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.120.000 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b) für die Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Unterwössen, 09.05.2023
gez. Entfellner, 1. Bürgermeister

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 27.04.2023, Az.: 2.22-941-220007 die Haushaltssatzung 2023 geprüft. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

Unterwössen, 19.05.2023
Entfellner, 1. Bürgermeister