Unterwössen – Drei Bauanträge beschäftigten den Gemeinderat in der Sitzung am 28. April. Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger stellte die Projekte, ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung in der Straße Am Gries, den Ersatzbau eines Ferienhauses im Wegmannbichl sowie den Abbruch und Neubau eines Anbaus an einem landwirtschaftlichen Gebäude am Hellenstallweg vor. Der Gemeinderat stimmte allen drei Vorhaben zu – teilweise mit Befreiungen von den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne.
In der Straße Am Gries 16a plant ein Bauherr den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinterwössen“ und ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Das Gebäude soll unterkellert werden, die Einliegerwohnung ist im Erd- und Kellergeschoss vorgesehen. Im Keller sind zudem Homeoffice-Räume geplant. Die geplanten Maße des Wohnhauses betragen 18 mal 10 Meter, der Garagenanbau ist 9,80 mal 7 Meter groß.
Das Wohnhaus soll in zweiter Baureihe hinter einem bestehenden Wohnhaus errichtet werden. Die Anbindung an die Straße Am Gries erfolgt über einen Weg über Gemeindegrund.
Das Vorhaben weicht in mehreren Punkten vom Bebauungsplan ab: Die seitliche Wandhöhe überschreitet die erlaubten 6,30 Meter um 30 Zentimeter. Die Geschossflächenzahl (GFZ) liegt mit 0,42 über dem festgelegten Wert von 0,3. Zudem wird die Baugrenze auf der Ostseite um gut drei Meter überschritten. Die Bauherren begründen die Abweichungen mit der besseren Nutzbarkeit des Gebäudes, der Einbindung einer Mietwohnung und den örtlichen Gegebenheiten des Grundstücks. Die Verwaltung befürwortete die Befreiungen aus städtebaulichen Gründen. Und sie hält Zugeständnisse an den Bauherren für angemessen, ist der doch in Übereinstimmung mit Gemeinde und Landratsamt davon abgekommen, die Einliegerwohnung als Ferienwohnung zu vermieten. Jetzt ist dort ein Dauermietverhältnis vorgesehen.
Der Gemeinderat folgte der Einschätzung und stimmte dem Bauantrag einschließlich der notwendigen Befreiungen zu.
Ein weiterer Bauantrag betraf ein Grundstück Am Wegmannbichl. Dort soll ein Ferienhaus aus dem Jahr 1951 abgerissen und durch einen Neubau mit Garage ersetzt werden. Das Grundstück liegt im Sondergebiet „Ferienhäuser Wegmann“. Der Neubau wird auf dem Grundstück um 90 Grad gedreht und um 4,5 Meter nach Süden versetzt errichtet. Dabei wird die Dachausrichtung an den übrigen Gebäuden im Baugebiet angepasst.
Zwei Befreiungen vom Bebauungsplan waren erforderlich: Zum einen wegen einer Anhebung der Wandhöhe um 1,20 Meter, zum anderen wegen einer Überschreitung der Baugrenze um 24 Quadratmeter auf der Ostseite. Der Garagenbereich wird entsprechend verlegt. Die Verwaltung verwies darauf, dass die Grundflächenzahl trotz der Abweichung weiterhin deutlich unterschritten bleibt und ausreichend Stellplätze nachgewiesen sind. Auch diesem Antrag stimmte der Gemeinderat mit den beantragten Befreiungen zu.
Der dritte Antrag betraf ein landwirtschaftliches Gebäude im Hellenstallweg 10. Dort soll ein bestehender Holzanbau inklusive Grundmauern im nördlichen Teil des Gebäudes vollständig abgerissen und durch einen neuen gleichen Anbau ersetzt werden. Der Neubau entspricht in Höhe und Grundfläche dem bisherigen Bestand und wird in Holzbauweise errichtet. Das Dach wird profilgleich an das verbleibende Hauptgebäude angeschlossen. Das Vorhaben liegt im Außenbereich, ist jedoch zulässig, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag ohne Einwände zu.
fg