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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 10/2026
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderat erhöht Bürgschaft für Wasserwerk um 200.000 Euro

Ein mächtiges Bauwerk ist der 2-Kammer-Hochbehälter zur Unterwössner Wasserversorgung auf dem Bichl zwischen Hollandau und Wössner See. Derzeit arbeiten die Unternehmen an der Inneninstallation. Eine Stützmauer und die Überfüllung des Bauwerkes treiben die Kosten, der Gemeinderat beschloss eine weitere Bürgschaft für das Wasserwerk.

Unterwössen. In seiner letzten Sitzung vor der Konstituierung des neuen Gemeinderats beschloss das bisherige Gremium am Montag eine weitere kommunale Bürgschaft für das örtliche Wasserwerk Unterwössen über zusätzliche 200.000 Euro. Der Beschluss fiel einstimmig.

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Gemeinde alleinige Gesellschafterin der Wasserwerk Unterwössen. Das Unternehmen treibt mit verschiedenen Maßnahmen nachdrücklich die Modernisierung der Wasserversorgung voran. Die Gemeinde bürgt bereits für einen 1,7 Millionen Kredit zugunsten des Wasserwerks. 1,4 Millionen Euro davon fließen in den Neubau des Zweikammer-Hochbehälters Hollandau. Weitere 200.000 Euro dienen der Umschuldung, 100.000 Euro finanzieren Leitungen für eine separate Quellfassung nahe der Rexau, die als Notversorgung und Ersatzstandbein vorgesehen ist. Die Bauarbeiten sind weit voran geschritten und verlaufen weitgehend im Zeitplan.

Allerdings ist finanzieller Mehrbedarf entstanden, erläutert Verwaltungsleiter Thomas Müllinger in der Sitzung. Das vollständige Überfüllen des Hochbehälters, eine zusätzlich notwendige Stützmauer sowie vorgeschriebene gesetzliche Ausgleichsflächen – allein diese schlugen mit rund 5.000 Euro zu Buche – treiben die Gesamtkosten um bis zu 200.000 Euro. Die Bürgschaft als kreditfähiges Rechtsgeschäft ist vom Landratsamt Traunstein zu genehmigen, die Genehmigung für die Ursprungsbürgschaft liegt bereits vor.

Erster Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) kommentierte den Mehrbedarf und machte deutlich, warum die Investition unumgänglich bleibt: Trinkwasser sei eine Pflichtaufgabe der Gemeinde; mit der Gesamtmaßnahme könne die Infrastruktur auf ein zukunftsfähiges Niveau gebracht werden. Nicht nur damit sich das große Bauwerk des Zweikammerhochbehälters in die Landschaft einfügt, sondern auch um besser geschützt und Temperaturschwankungen entzogen zu sein, ist die Überfüllung des Bauwerkes sinnvoll und geplant. Um die ursprünglichen Druckverhältnisse im Leitungsnetz aufrecht zu erhalten, hatte sich der Gemeinderat zur Errichtung auf dem Bichl entschieden.

Die Kosten schlagen sich bereits in den Gebühren nieder. Eine zeitnahe Anpassung soll aber nicht erfolgen, so Müllinger. Er schließt aber nicht aus, dass es in wenigen Jahren, wenn erste Erfahrungen gemacht sind, eine Erhöhung ansteht. Dabei denke das Wasserwerk aber eher an eine Erhöhung der Grundgebühr als an eine Erhöhung der Verbrauchskosten.

Der Gemeinderat hatte erst am 24. November 2025 eine Neufassung der Wassergebühren beschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Verbrauchsgebühr 2,50 Euro pro Kubikmeter – darin enthalten sind 0,10 Euro für den sogenannten Wassercent, der ab 2026 voraussichtlich an den Staat abzuführen ist. Die Grundgebühr wurde auf 130 Euro jährlich pro Wohneinheit festgesetzt. Gleichzeitig änderte die Gemeinde den Berechnungsmaßstab: Statt der Anzahl der Hausanschlüsse zählt künftig die Anzahl der Wohneinheiten, weil jeder Bürger und Zweitwohnungsinhaber unabhängig vom individuellen Verbrauch eine funktionierende Infrastruktur benötigt.

Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung der Bürgschaft gegenüber dem Wasserwerk Unterwössen einstimmig.

fg