zum Satzungsbeschluss einer Bebauungsplanänderung gemäß § 10 BauGB
Der Gemeinderat Unterwössen hat mit Beschluss vom 15.05.2023 die Änderung des Bebauungsplans „Ortszentrum“ in der Fassung vom 30.12.2022 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht, die Änderung des Bebauungsplanes tritt damit in Kraft.
Jedermann kann die Bebauungsplanänderung mit Begründung im Rathaus Unterwössen, Rathausplatz 1, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.