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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 12/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Sonderregelung für kinderreiche Familien bleibt

Unterwössen. In der letzten Sitzung des Gemeinderats stimmte dieser ohne Gegenstimme einer Erhöhung der Gebühren für den Katholischen Kindergarten St. Martin zu, wie sie der neue Kindergartenverbund Franz von Assisi/Oberes Achental beschloss. Vor dem Hintergrund bisher sehr moderater Beiträge am Zollweg bringt das nun eine Anpassung der Beiträge um 40 bis 49 Prozent. Verwaltungsleiter Thomas Müllinger stellte den Sachverhalt und die Notwendigkeit dieser Maßnahme ausführlich dar.

Der Gemeinderat sieht sich gezwungen, die Gebühren zu erhöhen, um die kontinuierlich steigenden Defizite im Kinderbetreuungsbereich zu kompensieren. „Man kann in der Presse wöchentlich verfolgen, dass die Kitagebühren überall steigen“, sagte Müllinger. Der Hintergrund dieser Entwicklung liege in den steigenden Ausgaben, voran durch Tariferhöhungen für Personal, während die staatlichen Zuschüsse hinter den Ausgaben zurückbleiben.

Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) war der Unmut deutlich anzumerken. Er sieht die Gemeinden seitens des Gesetzgebers mit immer umfangreicheren Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung konfrontiert. Was ihn daran ärgert, ist, dass der vom Staat nicht gedeckte Kostenanteil, der den Gemeinden zur Last fällt, immer größer wird.

Für das Jahr 2024 werden die Kinderbetreuungskosten in Unterwössen voraussichtlich 928.000 Euro betragen, wobei staatliche Einnahmen nur 460.000 Euro decken, rechnet Müllinger. Das resultierende Defizit von 468.000 Euro entspricht fast 3.500 Euro ungedeckten Kosten pro Kind. Müllinger erinnert daran, dass das Defizit vor 10 Jahren nur ca. 100.000 Euro betrug. Für den Katholischen Kindergarten Unterwössen übernimmt die Kirchenstiftung als Träger 20 Prozent des Defizits und die Gemeinde 80 Prozent. Im Jahr 2023 belastete das die Gemeinde mit rund 75.000 Euro.

In den letzten zehn Jahren wurden die Gebühren für den Katholischen Kindergarten St. Martin nicht erhöht. Elternbeiträge werden erst erhoben, wenn sie über 100 Euro/Monat liegen, da der Staat diesen Betrag übernimmt. Bislang wurden Elternbeiträge im Kindergarten deshalb erst fällig, wenn sie tägliche Betreuungszeiten von fünf Stunden und mehr buchten. In der Krippe wurde der staatliche Zuschuss nur auf Antrag bei entsprechender Einkommensgrenze gewährt.

Der neue Kitaverbund Franz von Assisi / Oberes Achental, bestehend aus den Gemeinden Bergen, Grabenstätt, Vachendorf, Reit im Winkl und Unterwössen, hat sich auf einheitliche Gebühren geeinigt, um keine Konkurrenzsituation zu schaffen. In diesem Zuge entfällt andernorts auch die bisherige Geschwisterermäßigung. Die anderen beteiligten Gemeinden haben dem Vorschlag bereits zugestimmt.

Die Gemeindeverwaltung hält die Erhöhung der Elternbeiträge für vertretbar und erforderlich, um eine halbwegs kostendeckende Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Auch in Zukunft seien moderate Erhöhungen in kürzeren Abständen nicht auszuschließen, so Müllinger. „Im Vergleich mit den Landkreisgemeinden liegen wir eher im unteren Bereich“, fügt er hinzu.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den vom Kindergartenverbund vorgeschlagenen Gebühren zuzustimmen.

Eine Besonderheit bleibt aber in Unterwössen. Die Gemeinde hält an ihrer 2008 beschlossenen Förderung kinderreicher Familien fest, auch wenn sie sich vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen zu einer Anpassung entschied. 28 Kinder profitieren derzeit von der Regelung. Die Gemeinde kostet das für das Jahr 2023 insgesamt 13.000 Euro.

Um die finanzielle Belastung der Gemeinde in einem angemessenen Rahmen zu halten, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die bisherige Förderung durch eine pauschale Bezuschussung zu ersetzen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden für den Kindergarten St. Martin und die Musikschule pauschal 30 Euro/Monat und für die Krippe des Wössner Regenbogens pauschal 60 Euro/Monat für das dritte und weitere Kinder gewährt. Gezählt werden Kinder, die Schüler und unter 18 Jahren alt sind.

Diese Änderung soll sicherstellen, dass die Gesamtaufwendungen für die Gemeinde im bisherigen Rahmen bleiben, während weiterhin eine besondere Unterstützung für kinderreiche Familien gewährleistet wird. „Aus Sicht der Gemeinde und der Träger bleibt dies noch immer eine besondere Zusatzleistung“, betonte Müllinger.

Müllinger sieht die Qualität der Kinderbetreuung langfristig gesichert. Eltern haben weiterhin die Möglichkeit, beim Jugendamt die Übernahme der Kitabeiträge zu beantragen, sollten ihre Einkünfte nicht ausreichen.

fg

Die Kinderbetreuung im Kindergarten St. Martin war bisher im Vergleich zu Nachbareinrichtungen günstig. So wirkt sich die Erhöhung der Gebühren im Kindergartenverbund auf ein einheitliches Niveau hier besonders spürbar aus.