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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 12/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat - Nachverdichtung mit Maß - Gemeinderat erlaubt Abweichungen

Unterwössen – Gleich drei Bauanträge lagen dem Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung vor. Trotz teils deutlicher Abweichungen von den geltenden Bebauungsplänen votierte das Gremium jeweils für eine Genehmigung unter bestimmten Auflagen und mit teils ausführlicher Begründung. In den Mittelpunkt rückten dabei erneut die ortsverträgliche Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum für Einheimische.

Am ausführlichsten behandelt wurde der Antrag eines Unterwössner Bauherrn für das Grundstück Kaltenbachweg. An das bestehende Gebäude westlich des unteren Kaltenbachweges ist ein zweigeschossiger Anbau mit eigener Wohneinheit, eine zusätzliche Wohnung im Bestand sowie eine neue Doppelgarage geplant. Insgesamt sollen künftig drei Wohneinheiten auf dem Grundstück entstehen – eine deutliche Erweiterung gegenüber den im Bebauungsplan zulässigen zwei Wohneinheiten je Gebäude.

Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger stellte das Vorhaben vor. Es weicht in mehreren Punkten vom Bebauungsplan „Wegmann“ ab. Neben der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe bis zu 8,85 Meter statt zulässiger 6,20 Meter betreffen die Abweichungen auch die Grundflächenvorgaben. Firstrichtung, Dachneigung weichen vom Bebauungsplan ab. Die geplante Garage liegt außerhalb des für Nebenanlagen vorgesehenen Bereichs. Die südwestseitige Terrasse liegt ebenfalls außerhalb des Baufensters. Um Garagen im Gebäudeanbau anfahren zu können, sind Geländemodulationen erforderlich. Die bringen die Möglichkeit einen Teil des Gebäudes optisch zu verdecken, so dass der dreigeschossige Anbau weniger wuchtig erscheint.

Nach umfangreichem Austausch mit Bauherren und Landratsamt sieht die Verwaltung die jetzige Planung als genehmigungsfähig an. Das Vorhaben diene der Eigennutzung durch die Familie, trage zur ortsnahen Wohnraumschaffung bei und füge sich gestalterisch gut in die Umgebung ein. Eine Erschließung über ein benachbartes Grundstück des Freistaats Bayern sei möglich, sofern ein entsprechendes Geh- und Fahrtrecht vereinbart werde.

Das sah der Gemeinderatsmitglieder quer durch die Fraktionen genauso. Er stimmte dem Antrag mit den beantragten Befreiungen einstimmig zu.

Auch der Umbau eines alten Bauernhauses im Weiler Widholz wurde einstimmig genehmigt. Das denkmalgeschützte Anwesen stammt aus der Zeit vor 1938 und liegt im sogenannten Außenbereich – also außerhalb des eigentlichen Siedlungsgebiets. Trotzdem darf hier gebaut werden, weil der Hof einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und keine öffentlichen Belange dagegensprechen.

Die Eigentümerin möchte den landwirtschaftlichen Teil des Hauses verkleinern, um stattdessen mehr Wohnraum zu schaffen. Geplant ist eine zusätzliche Wohnung im Dachgeschoss, außerdem soll ein zentraler Treppenaufgang eingebaut werden. Ein alter Geräteschuppen wird abgerissen, um Platz für die neue Erschließung zu schaffen. Die Tochter der Antragstellerin soll dort einziehen, begründet die Bauherrin den Antrag. Die Gemeinde wertet das als sinnvolle Nachnutzung bestehender Bausubstanz. Eine Erschließung ist vorhanden, die Nutzung bleibt im Rahmen der Landwirtschaft. Jana Schmidt-Hindinger hält die Planung für ortsverträglich. Dem folgt der Gemeinderat einstimmig.

Beim dritten Bauvorhaben ging es um eine neue Doppelgarage mit überdachtem Freisitz am Brechstubenweg. Die geplante Garage ist etwas größer als erlaubt und liegt teils außerhalb des Baufensters. Veränderungen auf dem Nachbargrundstück erschweren die Einhaltung der Bebauungsplanvorschriften. Da das Bauvorhaben das Umfeld optisch oder funktional nicht beeinträchtigt, genehmigte der Gemeinderat auch dieses Vorhaben mit der erforderlichen Ausnahme.

fg