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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 14/2025
Aus dem Rathaus
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Jugendschutz- und sicherheitsrechtliche Veranstaltungen nach §12 GastG

Jährlich finden eine Vielzahl von öffentlichen Festen und Veranstaltungen statt, die regelmäßig nach den Vorschriften des § 12 GastG durch die Gemeinden gestattet werden. Nachdem speziell im Bereich des Jugendschutzes nicht alle Veranstaltungen problemlos verlaufen, hat der Gesetzgeber im Jahr 2010 über den § 2 Abs. II GastV eine Vorschrift geschaffen, wonach vor der Erteilung einer Gestattung die Polizei, das Jugendamt und sonstige öffentliche Stellen rechtzeitig zu beteiligen sind.

Das Landratsamt Traunstein bzw. die örtlich zuständige Polizeiinspektion benötigt für die Genehmigung von Veranstaltungen und Feste den entsprechenden Fragebogen, der bei der Gemeinde Unterwössen Zimmer 2 aufliegt oder im Internet auf unserer Homepage zum Download bereitsteht.

Dieser ist spätesten 14 Tage vor der Veranstaltung vom Veranstalter bei der Polizeiinspektion Traunstein einzureichen, die dann ihrerseits den Fragebogen an das Landratsamt Traunstein weiterleitet.

Wir danken für Ihr Verständnis.