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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 14/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Unterwössen – Bestehender Wohnraum lässt sich nicht nur erhalten, sondern auch verbessern. Zwei solcher Vorhaben stellte die Unterwössner Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger am Montagabend im Gemeinderat vor. Beide betreffen Umbauten im Bestand – und beide weichen in Teilen vom jeweiligen Bebauungsplan ab. Der Gemeinderat zeigt sich offen für praktikable Lösungen und stimmt den Befreiungen jeweils einstimmig zu.

Mit dem ersten Antrag geht es um ein Wohnhaus an der Josef-Aberger-Straße im qualifizierten Bebauungsplan er „Zeilerfeld“. Der Antragsteller plant den Bau eines außenliegenden Treppenhauses an sein Wohnhaus. Der Anbau würde außerhalb der Baugrenze entstehen und macht daher eine Befreiung erforderlich. Schmidt-Hindinger erklärt, dass mit dem neuen Treppenhaus die beiden bereits vorhandenen Wohnungen im Haus getrennte Zugänge erhalten sollen. Eine junge einheimische Familie will die Wohnung im Obergeschoss bewohnen, weiß die Bauamtsleiterin. Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) begrüßt das ausdrücklich: „Das ist ein Idealfall der Nachverdichtung.“ Der Rat schließt sich dieser Einschätzung an und stimmt dem Bauantrag ohne weitere Diskussion zu.

Auch die zweite Bausache betrifft die Aufwertung bestehender Wohnverhältnisse – diesmal im Dachgeschoss eines großen Geschäfts- und Wohnhauses an der nordöstlichen Seite der Hauptstraße. Der Hauseigentümer möchte auf der Nordwestseite einen Quergiebel mit Balkon errichten und auf der Nordostseite einen weiteren Balkon anbauen. Laut Schmidt-Hindinger geht es dabei um eine „Qualitätsverbesserung für die Dachgeschosswohnung“. Allerdings entspricht die Planung nicht vollständig den Vorgaben der Bebauungspläne „Ortszentrum“ und „Ortsmitte Süd“. Der Quergiebel ist nicht mittig angeordnet, die Traufe liegt höher als erlaubt, und die Wandhöhe überschreitet die zulässige Grenze um 19 Zentimeter. Der Bauherr verweist auf die Statik der bestehenden Dachkonstruktion, die keine andere Anordnung zulasse.

Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung und stimmt dem Bauantrag mit den Befreiungen geschlossen zu.

fg