Unterwössen – Der beliebte Kiosk an der Deutschen Alpensegelflugschule (DASSU) am Windenstart des Flugplatzes – auch bekannt als Fliegeralm - erhält nach Jahren in einer baurechtlichen Grauzone ein solides rechtliches Fundament. Der Gemeinderat erteilte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig sein Einvernehmen, die im Laufe der vielen Jahre vorgenommenen Erweiterungen nachträglich zu genehmigen.
Der Fliegeralm am Segelflugplatz ist längst eine Institution, sowohl für die Fliegergemeinschaft als auch für einheimische Familien und Ausflugsgäste. Baurechtlich bewegte sich das Objekt im Sondergebiet des Bebauungsplanes „Windsee“ jedoch auf dünnem Eis. Erlaubt wäre laut den Festsetzungen lediglich eine Kiosk-Größe von maximal 4,50 mal 6,50 Metern. Die Realität sieht längst anders aus: Der Kernbau misst mittlerweile 9,15 mal 5,22 Meter, flankiert von einem fünf Meter langen Lagerraum. Nun soll zudem der an der Ost- und Nordseite verlaufende, überdachte Terrassenbereich dauerhaft geschlossen werden, um den Gästen einen witterungsgeschützten Aufenthaltsraum zu bieten. Die Gesamtmaße belaufen sich damit künftig auf 13,17 mal 7,85 Meter.
Wie in der Sitzung deutlich wurde, existiert dieser geschlossene Zustand faktisch bereits seit geraumer Zeit. Gemeinderat Thomas Ager (WM) merkte an, dass die Terrassenverkleidung „schon vorhanden ist, seit vielen Jahren“. Tatsächlich wohl schon seit Jahrzehnten.
Bauamtsleiterin Schmidt-Hindinger stellte klar, dass das Bauamt nur im Rahmen des gestellten Antrags aktiv sein könne. Sie ergänzte, dass es Vorgespräche mit dem Landratsamt gegeben habe, in denen das Landratsamt der Kiosk-Eigentümerin DASSU einen Weg aufzeichnete, dem Bedarf und den gesetzlichen Vorschriften Genüge zu tun. Den derzeitigen Antrag sieht sie als einen ersten Schritt.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Lage des Kiosks im amtlichen Überschwemmungsgebiet. In solchen Zonen sind bauliche Erweiterungen aufgrund der Wasserverdrängung im Ernstfall extrem restriktiv reglementiert. Schmidt-Hindinger betonte jedoch, dass das Landratsamt im Vorfeld eng in die Planungen eingebunden war und das Vorhaben nun als genehmigungsfähig einstufe, um die rechtliche Basis für den Gastro-Betrieb zu schaffen.
Aus den Reihen der Gemeinderäte gab es interfraktionell volle Rückendeckung für den engagierten Pächter. Der Gemeinderat erteilte das erforderliche Einvernehmen und die Befreiungen für die Kioskgröße schließlich einstimmig.