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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 15/2023
Aus dem Rathaus
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Verkehrsbehinderungen durch Bäume, Sträucher usw.

In den letzten Wochen kam es durch starke Stürme vermehrt zu Windwurf im Gemeindegebiet, bei denen teils erhebliche Sachschäden verursacht wurden. Im Zuge einer Verkehrsschau musste außerdem leider wieder festgestellt werden, dass es relativ viele Verkehrsbehinderungen durch Bäume und Sträucher gibt.

Alle Eigentümer von Grundstücken, von denen aus Bäume, Sträucher usw. in die Straßen, Wege und Plätze ragen, werden deshalb gebeten, diese Pflanzen umgehend zurückzuschneiden. Es wird auf die betreffenden Vorschriften und die Selbstverständlichkeit hingewiesen, dass von den Grundstücken aus keinerlei Behinderungen und Gefahren für die Verkehrsteilnehmer ausgehen dürfen. Insbesondere trifft dies bei Kreuzungen, Einmündungen und Straßenbeleuchtungskörpern zu. Der frei zu haltende Verkehrsraum hat grundsätzlich eine Höhe von 4,0 Metern. Für die Konsequenzen (Geldbuße und im Schadensfall Schadenersatz und Bestrafung) ist der betreffende Grundeigentümer verantwortlich und haftbar.

In der Vergangenheit haben wir in diesem Amtsblatt die Grundeigentümer mindestens einmal jährlich in gleicher Weise um das obige Zurückschneiden der in den Verkehrsraum ragenden Bäume, Sträucher usw. gebeten - leider oft vergebens.

Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Insofern darf sie ein Verhalten, das eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt, jedenfalls gegenüber den eigenen Straßen, Wegen und Plätzen nicht billigen. Es kann mit gebührenpflichtigen Bescheiden und Zwangsgeld und gegebenenfalls mit kostenpflichtigen Ersatzvornahmen vorgegangen werden.

Wir bitten an dieser Stelle nochmals, besonders vor dem Hintergrund der sich häufenden Sturmböen: Schützen Sie Sich und Ihre Nachbarn! Schneiden Sie Ihre Gehölze zurück, damit es weder zu Sach- noch zu Personenschäden kommt.