Unterwössen. Die Karl und Erna Eigner Stiftung plant, das ehemalige Wohnhaus ihrer Stifter am Burgweg um einen Anbau mit einer zusätzlichen Wohnung zu erweitern und dort einen Carport zu errichten. Der Gemeinderat gab in der letzten Sitzung grünes Licht für dieses Vorhaben. Mit dem Tod der Witwe Erna Eigner fiel das Vermögen der Eheleute Karl und Erna Eigner an ihre Stiftung, die Karl und Erna Eigner Stiftung. Diese Stiftung ist verpflichtet, das Vermögen in frei wählbarer Form zu erhalten und nur ihre Erträge und Erlöse im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden. Stiftungszweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Förderung von Kunst und Kultur, sowie Heimatpflege und Heimatkunde. Insbesondere ist vorgesehen die Förderung von Musikschulen. In den letzten Jahren investierte die Stiftung jährlich ca. 10.000 € in die Förderung von Musikschülern. Die Karl und Erna Eigner Stiftung sieht eine Möglichkeit, mit der Vermietung von Grund und Gebäuden Erträge im Sinne des Stiftungszweckes zu erwirtschaften. Sie stellt einen Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des Einfamilienhauses am Burgweg. Der Antrag sieht den Anbau einer neuen Wohneinheit und den Neubau eines Carports vor. Die neue Wohneinheit soll an der Ostseite des Gebäudes, der vom Burgweg abgewandten Seite entstehen und - wie das Bestandsgebäude - unterkellert werden. Allerdings überschreitet der Anbau an der Ostseite die im Bebauungsplan Schmidbreiten-Fehlbach vorgesehene Baugrenze. Zugleich überschreitet die Planung die vom Bebauungsplan maximal vorgesehene Grundfläche. Der geplante Dachüberstand des Wohnanbaus fällt geringer aus, als im Bebauungsplan vorgegeben, um den Räumen im Obergeschoss mehr Licht und mehr Kopfhöhe auf dem Balkon zu bieten. Auch der im südwestlichen Teil des Grundstücks vorgesehene Carport überschreitet zum Großteil die Baugrenze. So erfordert eine Genehmigung Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Trotz der Überschreitungen von Baugrenzen und Grundfläche, trotz der Abweichung beim Dachüberstand befürwortet die Verwaltung den Bauantrag, den Jana Schmidt-Hindinger aus dem Bauamt im Gemeinderat vorstellte. Die geplanten Änderungen hält die Verwaltung für städtebaulich vertretbar, weil das Projekt zum einen der Innenverdichtung dient, zum anderen zusätzlichen Wohnraum für zwei ortsansässige Familien schafft. Die Stiftung sagte zu, in diesem Sinne zu vermieten. So schlägt die Verwaltung vor, unter entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes dem Bauantrag zuzustimmen. Ob Befreiungen in einem solchen Umfang sinnvoll wären, damit setzten sich darauf die Gemeinderäte auseinander. Einzelne hätten gern die Verpflichtung festgeschrieben, an Einheimische zu vermieten. Davon riet Verwaltungsleiter Thomas Müllinger aus rechtlichen Gründen deutlich ab. Weil zum Ensemble bereits eine Garage gehört und der Carport die Baugrenzen deutlich überschreitet, dachte Bernd Katzbichler (Bündnis 90/Die Grünen) darüber nach, auf den Carport zu verzichten. Matthias Schweigl (CSU) sieht für die Carport großen Bedarf, gerade wenn an junge Familien vermietet würde. Markus Entfellner (FDP/UWW) und Barthl Irlinger (OWG) teilen seine Auffassung.
Am Ende fiel die Entscheidung einstimmig zugunsten des Vorhabens. Der Gemeinderat genehmigte mit den Befreiungen.