Unterwössen. Der Gemeinderat behandelte in der letzten Sitzung zwei Anträge eines Landwirts aus Hinterwössen. Im einen ging es um eine Nutzungsänderung für eine Austragswohnung in eine Ferienwohnung, im zweiten um die Genehmigung eines zu errichtenden Austragshauses.
1979 genehmigte der Gemeinderat einem Landwirt an der Taubenseestraße im Dorf Hinterwössen ein Gebäude in unmittelbarer Nähe zu seinem Stallgebäude, führt Jana Schmidt-Hindinger aus dem Bauamt in die Materie ein. Das Gebäude steht bis heute mit landwirtschaftlich genutzten Räumen im Untergeschoss und einer als Austragwohnung im Obergeschoss genehmigten Wohnung. Die Austragswohnung wird als Ferienwohnung genutzt, eine durchaus übliche Herangehensweise bis zum Einzug der Altenteiler. Jetzt beantragt der Antragsteller die Nutzungsform der Wohnung von Austragswohnung auf Ferienwohnung umzuschreiben.
Mit seinem zweiten Antrag beantragt er die Baugenehmigung für ein landwirtschaftliches Austragshaus mit Carport und Garage am Hellenstallweg, immer noch nahe zum Stallgebäude. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich.
Auftragshäuser und -wohnungen dienen allein der Versorgung des Altenteilers, nicht der dauerhaften Schaffung von Ferienwohnungen, zusätzlichen Wohnraums oder der Befriedigung der Wohnbedürfnisse anderer Angehöriger. Der Genehmigung für das neue, zu errichtende Austragshaus steht somit die genehmigte Austragwohnung im Dorf entgegen.
Auf eine Bauvoranfrage des Antragstellers bescheinigte ihm das Landratsamt, dass sein neues Vorhaben unter die Privilegierung fällt, die zum Bau im Außenbereich erforderlich ist. Der Gemeinderat erteilte damals sein Einvernehmen, verlangte aber bezüglich Gestaltung, Form und Größe Änderungen.
In einem Ortstermin verwiesen die Vertreter von Gemeinde und Landratsamt erneut auf die notwendigen Planänderungen. Sie verlangten, das Bauvorhaben näher an die Bebauung im Westen heranzurücken und den Baukörper landschaftsverträglicher zu gestalten.
Die jetzt dem Gemeinderat zur Entscheidung vorliegende Planung unterscheidet sich aber nur unwesentlich von der damals kritisierten. Der Baukörper rückt nach neuem Plan nur unwesentlich um zwei Meter an die vorhandene Bebauung heran. Geplant ist das Austragshaus mit einem hangseitig angebauten Querbau, der nach Westen vorspringt und nach Osten als Doppelcarport ausgestaltet ist. Bedenken hegt das Bauamt, weil der geplante Sichtdachstuhl und die Aufdachdämmung das Dachgeschoss ausbaufähig erscheinen lassen. Nach Auffassung der Verwaltung ist das verkehrsübliche Maß für Stellplätze und Lagerflächen überschritten. Im Januar dieses Jahres wiederholte das Landratsamt nach weiterer Ortsbesichtigung seine Bedenken. Das Bauvorhaben sei nach wie vor nicht nahe genug an vorhandene Bebauung herangerückt. Die Begründung des Antragstellers, einen Schutzabstand zur bestehenden Wasserleitung einzuhalten, teilt das Landratsamt nicht, weil nach den technischen Regelungen Wasserleitungen überbaut werden dürfen. Das sieht in einer Wortmeldung Gemeinderat Walter Bauer anders. Im dortigen schwierigen Hanggelände mache es Sinn die Wasserleitung für eventuelle Reparaturen frei zu halten.
Das Landratsamt vertritt in seiner Stellungnahme, der Antragsteller habe schonendere Planungsalternativen nicht ernsthaft in Erwägung gezogen.
Nach der Sachverhaltsbeschreibung von Jana Schmidt-Hindinger wurde ersichtlich, dass es zu diesem Projekt nicht nur eine Meinung gibt. Die Verwaltung schlug für beide Anträge des jungen Landwirts die Genehmigung vor. Bürgermeister Ludwig Entfellner würdigte zwar das Engagement des jungen Landwirts. Er äußerte Verständnis, dass der die Chancen der Privilegierung eines solchen Bauvorhabens im Außenbereich nutzen möchte. Andererseits gebe es im Dorf bereits die genehmigte Austragswohnung und die derzeitige Planung gehe auf die von Gemeinde und Landratsamt geäußerten Bedenken nicht ein. Entfellner fürchtet mit der Umwandlung der ursprünglichen Austragwohnung in eine Ferienwohnung und dem Neubau eines Austragshauses das falsche Signal für Präzedenzfälle zu setzen.
Barthl Irlinger verweist, dass die bisherige Austragswohnung nicht als solche im Grundbuch eingetragen sei. Er habe volles Verständnis dafür, dass Landwirte im Tourismus ein zweites Standbein suchen, und rät den Anträgen stattzugeben. Auf Nachfrage teilt Jana Schmidt-Hindinger mit, dass die derzeitige Austragswohnung durchaus bewohnbar sei. Die Zimmer seien nach heutigem Verständnis klein zugeschnitten, aber durchaus bewohnbar. Bürgermeister Ludwig Entfellner steuerte auf Nachfrage bei, dass dem Antragsteller nach Angaben des Landratsamts nicht bewusst gewesen sei, dass die Wohnung an der Taubenseestraße als Austragswohnung genehmigt sei.
Mit acht Stimmen gegen sieben stimmte der Gemeinderat zunächst für die Nutzungsänderung der bisherigen Austragswohnung in eine Ferienwohnung. Mit sieben Befürwortern, aber acht Gegenstimmen verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen für die Errichtung des Austragshauses am Hellenstallweg.