Unterwössen – Der Gemeinderat Unterwössen beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine Bürgschaft der Gemeinde Unterwössen in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das gemeindeeigene Wasserwerk. Die Entscheidung fiel einstimmig. Mit dem Beschluss sichert die Gemeinde die umfangreichen Investitionsvorhaben des Wasserwerks Unterwössen finanziell ab.
Verwaltungsleiter Thomas Müllinger stellte den Tagesordnungspunkt ausführlich vor. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Gemeinde alleiniger Gesellschafter des Unternehmens Wasserwerk Unterwössen. Im Rahmen der Sanierung und Modernisierung der Wasserversorgung des Ortsteils Unterwössen plant das Unternehmen große Investitionen. Im Mittelpunkt steht der Bau eines neuen Hochbehälters mit zwei Kammern, der die Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft stabil halten soll. (Wir berichteten ausführlich.) Zur Finanzierung des Gesamtvorhabens plant das Wasserwerk zwei Darlehen im Gesamtvolumen von 1,7 Millionen über die heimische Volksbank Raiffeisenbank aufzunehmen. Von der Summe entfallen 1,4 Millionen Euro auf den Neubau des Hochbehälters, etwa 200.000 Euro auf Umschuldungen bestehender Kredite und rund 100.000 Euro auf die Erneuerung einer Quellfassung und Zuleitung für eine zusätzliche Wasserreserve. Das größere Darlehen über 1,4 Millionen Euro hat eine Laufzeit von zehn Jahren mit fest vereinbartem Zinssatz. Das kleinere Darlehen über 300.000 Euro ist jederzeit rückzahlbar und hat mit einer kürzeren Laufzeit einen günstigeren Zinssatz. In die Planung der Finanzierung war der Vorsitzende des Unterwössner Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat Markus Entfellner (FDP/UWW), eingebunden.
Damit die Bank den Kredit zu günstigen Konditionen gewährt, benötigt das Wasserwerk eine zusätzliche Sicherheit. Genau hier setzt die Bürgschaft der Gemeinde an. Müllinger erklärte: „Mit einer Bürgschaft erklärt sich die Gemeinde bereit, für die Rückzahlung des Kredits einzustehen, falls das Wasserwerk seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.“ Für das Wasserwerk bedeutet das: bessere Kreditkonditionen, geringere Zinsen und ein schnellerer Zugang zu den benötigten Mitteln.
Der Verwaltungsleiter betonte, dass mit der Bürgschaft keine akute finanzielle Belastung für die Gemeinde verbunden sei. Vielmehr handele es sich um eine reine Absicherung für den unwahrscheinlichen Fall eines Zahlungsausfalls. Die wirtschaftliche Lage des Wasserwerks sei stabil. Der geprüfte Jahresabschluss 2023 zeige ein ausgewogenes Ergebnis. „Das Unternehmen arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern kostenstabil und im Sinne der Daseinsvorsorge“, so Müllinger. Die Investitionen seien langfristig geplant und zielten darauf ab, Risiken zu verringern und die Wasserqualität zu sichern.
Die Bürgschaft gilt als sogenanntes kreditähnliches Rechtsgeschäft und muss daher vom Landratsamt Traunstein genehmigt werden. Die Gemeinde hat bereits vorgefühlt, derzeit werden dort keine Bedenken erhoben.
Auf Nachfrage zeigte Bürgermeister Ludwig Entfellner (CSU) den Zeitplan auf. Er geht davon aus, dass im August begonnen wird, den Fels am späteren Standort des neuen Hochbehälters abzutragen. Die Arbeiten zur Errichtung des Hochbehälter sollen Ende Oktober beginnen und im November abgeschlossen werden. So könnten die Handwerker über den Winter die Technik einbauen. Der Zeitplan „ist sportlich, aber wir wollen zügig fertig stellen, auch um zukünftigen Kostensteigerungen in der Baubranche zu entgehen“.
Da sieht Verwaltungsleiter Müllinger den Vorteil, dass das Unternehmen des Wasserwerks Unterwössen privatrechtlich ist. Bei einer öffentlich-rechtlich organisierten Wasserversorgung, hätte das Verfahren bisher ungleich länger gedauert. „Und wir erhalten im Mehrwertsteuerverfahren die Vorsteuer zurück, sieht der Bürgermeister einen weiteren Vorteil des Modells.
Auf Nachfrage zeigt sich der Bürgermeister „guter Dinge“, dass die bisherige Kostenschätzung eingehalten werden kann. Aus den Reihen der Gemeinderäte kamen vor allem Verständnisfragen. Ansonsten zeigten die Fraktionen einhellige Zustimmung, gerade auch weil das Wasserwerk zu 100 Prozent Unternehmen der Gemeinde ist und die Gemeinde ohnehin in irgendeiner Weise für die Verbindlichkeiten der Wasserversorgung haften müsste. Folgerichtig beschloss der Gemeinderat die Bürgschaft einstimmig.
fg