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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 16/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Unterwössen – In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Unterwössen stand der geplante Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport am Burgweg im Mittelpunkt der Diskussion. Es soll ein in die Jahre gekommenes Wohnhaus ersetzen. Die Räte stimmten dem Bauvorhaben zu, obwohl es von den Vorgaben des aktuellen Bebauungsplanes abweicht. Diese betreffen sowohl die zulässige Wandhöhe als auch den Standort eines Carports außerhalb des festgelegten Baufensters.

Die Leiterin des Unterwössner Bauamtes Jana Schmidt-Hindinger stellte den Räten das Bauprojekt vor. Demnach planen die Antragsteller aus Grassau auf den Grundstücken ein Einfamilienhaus mit den Abmessungen 10,80 auf 8,40 Meter. Um Platz für das neue Gebäude zu schaffen, reißen sie das bestehende Wohngebäude ab.

Im Detail geht es um zwei Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans „Ortszentrum“, der das Gebiet als allgemeines Wohngebiet definiert. Der Bebauungsplan beschränkt eigentlich die seitliche Wandhöhe von Gebäuden auf maximal sechs Meter. Das geplante Wohnhaus weist jedoch eine Höhe von 6,51 Meter auf. Schmidt-Hindinger erklärte dazu ausführlich: Die Bauherren planen ihr Einfamilienhaus in Holzständerbauweise. Ein Gerüst aus senkrechten Holzbalken trägt die Struktur des Gebäudes. Die Antragsteller möchten das Gebäude etwas höher setzen, um das Erdgeschossniveau auf das Straßenniveau anzuheben. Dadurch wollen sie die Holzständer und das Haus besser vor eindringendem Oberflächenwasser bei Starkregen schützen. Zusätzlich planen sie etwas höhere Geschosse von 2,75 Metern, um ein angenehmeres Raumgefühl zu schaffen. Die Bauweise mit Holzständern benötigt eine größere Deckenhöhe, weil die Konstruktion etwas aufwendiger ist. Die Bauamtsleiterin erachtet das alles als nachvollziehbar und sinnvoll. Auch Nachbargebäude haben höhere Wandhöhen als im Bebauungsplan vorgesehen.

Die weitere Abweichung betrifft den geplanten Carport an der Nordseite des Hauses. Der Bebauungsplan sieht für das derzeitige historische Gebäude keine Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen vor. Die Verwaltung hält es aber auch hier für städtebaulich vertretbar vom Bebauungsplan abzuweichen. Schmidt-Hindinger erläuterte, dass der Standort des Carports sinnvoll sei, um das Grundstück optimal auszunutzen. Negative Auswirkungen auf das Straßenbild seien nicht zu erwarten.

Die Gemeinderäte folgten der Auffassung mit einstimmigem Beschluss. Das geplante Bauvorhaben sei gegenüber dem derzeitigen Altbestand die deutlich bessere Lösung. Die Abweichungen erschienen ihnen nachvollziehbar und vertretbar.

fg