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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 16/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Der Unterwössner Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit drei Baugesuchen. Für eine Garagenaufstockung und -erweiterung am Mühlwiesenweg, den Wohnhausneubau am Bergerrücken und die Tektur einer landwirtschaftlichen Halle erteilte das Gremium einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Im Baugebiet „Schmidfeld“ beabsichtigt ein Anlieger am Mühlwiesenweg, seine bestehende Einzelgarage zu erweitern und aufzustocken. Da das Vorhaben in Teilen von den stadtplanerischen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplans abweicht, beantragte der Bauherr entsprechende Befreiungen. Die Verwaltung und das Ratsgremium sahen darin keine Beeinträchtigung des Ortsbildes: Die geplante Aufstockung füge sich harmonisch in die Umgebungsbebauung ein. Der Gemeinderat billigte die erforderlichen Befreiungen einstimmig und erteilte das Einvernehmen.

Ebenfalls einstimmig passierte der Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Carport an der Dorfstraße im Ortsteil Oberwössen (Bereich Bergerrücken) das Gremium. Im Rahmen einer Grundstücksaufteilung hatte sich das ursprüngliche Baufenster auf dem Grundstück verschoben, berichtete Bauamtsleiterin Jana Schmidt-Hindinger. Die neue Planung nähert sich dem früheren Baufenster wieder an. Der Rat bewilligte die nötigen Befreiungen von den örtlichen Bauvorschriften. Die erforderliche Abstandsflächenübernahme des Nachbarn liegt.

Schließlich lag dem Gremium ein Tekturantrag, ein Antrag auf nachträgliche Änderung, für den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf der Flurnummer 867 in Unterwössen vor. Bei dem bereits grundsätzlich genehmigten Bauvorhaben passte der Bauherr die Lage minimal den geänderten betrieblichen Erfordernissen an. Da die grundlegenden Maße und die landwirtschaftliche Privilegierung unberührt blieben, stimmte der Gemeinderat auch diesen Tekturänderungen vollumfänglich zu.

fg