Unterwössen – Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise auch in den Ferien. Der Unterwössner Gemeinderat ermächtigte Ersten Bürgermeister Johannes Weber (CSU) einstimmig, eine interkommunale Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. Die Betreuung findet zentral in Grassau statt.
Das neue Ganztagsförderungsgesetz verpflichtet die Kommunen ab August 2026, Erstklässlern eine durchgehende Betreuung anzubieten – selbst in den Schulferien. Verwaltungsleiter Thomas Müllinger, der den Tagesordnungspunkt im Gremium vorstellte, bewertete den Kerngedanken der Regelung zwar als positiv, fand jedoch deutliche Worte für die Rahmenbedingungen: Wieder einmal lasse der Bund die Gemeinden bei der organisatorischen und finanziellen Umsetzung im Regen stehen.
Um die Aufgabe zu stemmen, schließen sich die acht Achental-Kommunen einschließlich Bernau zusammen. Müllinger kündigte an, dass sich neben den bisherigen Partnern eventuell auch noch Bergen und Grabenstätt der Allianz anschließen werden.
Damit der pädagogische Träger – die Diakonie Rosenheim – Personal und Räume verlässlich planen kann, gilt für die Eltern eine strikte Anmeldefrist: Die Kinder müssen demnächst jeweils bis spätestens 30. April für das gesamte darauffolgende Schuljahr verbindlich in Grassau angemeldet werden.
Der Gesetzgeber fordert eine Abdeckung von täglich bis zu acht Stunden während der Ferienzeiten. Ausgenommen von der Betreuungspflicht sind lediglich maximal vier Wochen im Jahr – in der Regel vier Wochen während der Sommerferien sowie die Schließtage zwischen Weihnachten und Neujahr.
Die Kinder werden zentral in den Räumlichkeiten in Grassau betreut. Müllinger dankte in dem Zusammenhang dem Markt Grassau, der den gesamten administrativen Aufwand für die Allianz übernimmt. Die Eltern müssen ihre Kinder eigenständig oder über Fahrgemeinschaften nach Grassau bringen und wieder abholen.
Für das erste Jahr rechnet Müllinger noch mit einer verhaltenen Resonanz und entsprechend überschaubaren Kinderzahlen. Ein Passus gilt für alle Partnerkommunen: Sollte aus einer Gemeinde in einem Jahr kein einziges Kind an der Ferienbetreuung teilnehmen, muss sich diese Kommune dennoch nach dem festgelegten Einwohnerschlüssel an den verbleibenden Kosten beteiligen, die über die Elterngebühren hinaus den Gemeinden verbleiben.
Bürgermeister Weber berichtet, dass sich Unterwössen bewusst für einen familienfreundlichen niedrigen Beitrag ausgesprochen habe. Bei einem Wochenbeitrag von 160 Euro inklusive Vollverpflegung sei so ein tragbarer Kompromiss entstanden, der ein ausgewogenes und angemessenes Ergebnis für Familien und Kommunen darstelle.
Der Gemeinderat erteilte Weber einstimmig die Freigabe, die Zweckvereinbarung in der finalen Fassung – egal ob mit oder ohne die beiden Beitrittskandidaten Bergen und Grabenstätt – zu unterzeichnen.
fg