Unterwössen - Der Gemeinderat verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung die 6. Änderung des Bebauungsplans „Neuschmied-Stücklmühle“ als Satzung. Damit steht die rechtliche Grundlage für die künftige Gewerbeentwicklung und die Straßenerschließung am südlichen Ortsausgang des Ortsteils Unterwössen. Sämtliche Beschlüsse zu den behördlichen und privaten Stellungnahmen fielen einstimmig.
Für Redebedarf sorgte die Einwendung eines Gewerbeansässigen. Der Anlieger war bei seiner Planung von einer abweichenden Straßenführung ausgegangen und hatte darauf gehofft, eine verbleibende Dreiecksfläche auf Gemeindegrund als Park- und Holzlagerplatz für seinen Betrieb nutzen zu können.
Die Verwaltung stellte jedoch klar, dass die geplante Kurvenführung der Erschließungsstraße an seinem Grundstück zwingend erforderlich ist, um die Radien für Lkw und Rettungsfahrzeuge einzuhalten. Der Rat folgte dieser Abwägung einstimmig. Die Verwaltung bietet dem Unternehmer aber Gespräche über einen Pachtvertrag an.
Sämtliche Hinweise der Fachbehörden – vom Immissionsschutz bis hin zu Ersatzpflanzungen an der B 305 – arbeitete die Verwaltung bei Bedarf in die Satzung ein. Das Gremium stimmte nach jeder einzelnen Stellungnahme ab und segnete am Ende den Bebauungsplan in der Fassung vom 22. Juni 2026 einstimmig als Satzung ab.