Bei uns auf dem Land sind wir immer noch in der glücklichen Lage, ein überschaubares Verkehrsaufkommen zu haben, auch wenn der Verkehr gefühlt immer mehr zunimmt. Trotzdem kommt es manchmal zu Konflikten und schwierigen oder sogar gefährlichen Situationen auf unseren Straßen und Wegen. Nachstehend haben wir deshalb kurz die wichtigsten Regeln und Empfehlungen für alle Verkehrsteilnehmer zusammengefasst.
Wir bitten unsere Autofahrer um Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Besonders in den 30er Zonen – die übrigens fast im gesamten Gemeindegebiet ausgewiesen sind, wird oftmals zu schnell gefahren.
Auch die großen LKW-Gespanne wirken durch ihre Größe zuweilen sehr markant auf die anderen Verkehrsteilnehmer, auch nimmt man deren Geschwindigkeit mitunter als schneller wahr, als tatsächlich gefahren wird. Wir bitten deshalb auch unsere Landwirte darum, dies bei ihrer Fahrweise mit den großen Traktor-Gespannen zu berücksichtigen.
Zudem machen wir darauf aufmerksam, dass das Parken auf den Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt ist, außer wenn dies durch entsprechende Schilder gekennzeichnet wird. In diesen Fällen muss jedoch ein Durchgang für Fußgänger – besonders auch mit Gehhilfen gewährleistet sein.
Unseren Radfahrern stehen viele ausgewiesene Radwege im Gemeindegebiet zur Verfügung. Wo kein Radweg ausgewiesen ist, muss der Radfahrer auf der Straße fahren.
Teilweise benutzen Radfahrer aber auch ausgewiesene Gehwege, die nicht für Radfahrer freigegeben sind. Wir machen darauf aufmerksam, dass diese nur den Fußgängern vorbehalten sind.
Es gibt auch gemeinsame Wege für Fußgänger und Radfahrer. Letztere haben hier besondere Sorgfaltspflicht den Fußgängern gegenüber. Es gilt besonders Rücksicht zu nehmen (Geschwindigkeit anpassen, ausweichen, ggf. absteigen).
sind ganz klar die schwächsten Verkehrsteilnehmer und deshalb besonders schutzbedürftig. Auf sie ist sowohl von Autofahrern als auch Radfahrern besondere Rücksicht zu nehmen. Vor allem gilt das für Kinder, sowie gehbehinderte Personen.
Generell gelten für alle Verkehrsteilnehmer die Regeln der StVO, deren § 1 besagt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“. Dieser Satz fasst eigentlich alles zusammen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung. Strafen oder Bußgelder sollten immer nur das allerletzte Mittel sein.
Viele Konflikte können durch ein vorausschauendes und rücksichtsvolles Miteinander vermieden werden. Ein kurzer Zuruf, eine zuvorkommende Geste oder auch ein einfaches „Danke“ reichen in den meisten Fällen aus.
In diesem Zusammenhang machen wir auch wieder einmal auf Verkehrsbehinderungen durch störende Bepflanzungen an öffentlichen Straßen und Gehwegen aufmerksam:
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass aus zahlreichen Grundstücken und Gärten Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern auf öffentliche Straßen und Gehwege ragen. Die Sicherheit des Fahr- und Fußgängerverkehrs wird dadurch zum Teil erheblich beeinträchtigt.
Wir bitten deshalb aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, dass das Lichtraumprofil (das ist der für den öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr benötigte Platz: 0,50 m seitlicher Abstand zur Straße, Fahrbahnhöhe mindestens 4,50 m) von Ästen und Sträuchern freizuhalten. Soweit solche Anpflanzungen bereits vorhanden sind, hat der Eigentümer oder Besitzer diese zurückzuschneiden.