Unterwössen. Ein Oberwössner Hobbyimker plant ein Bienenhaus mit einer Grundfläche von gut 52 Quadratmetern, in den Ausmaßen 13 × 4 Metern mit drei Räumen, darin 17 Bienenvölker zu halten. Seinen Bauantrag kam der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einen Schritt entgegen.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Einerseits erfordern Bienenhäusern in ihrer Umgebung eine Futtergrundlage, andererseits können Sie nachteilige Wirkungen auf die Umgebung haben. Sie sind im Außenbereich grundsätzlich erst einmal nur zulässig für einen Imkereibetrieb. Anträge eines Hobbyimkers, wie im vorliegenden Fall, können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Die Sachbearbeiterin aus dem Unterwössner Bauamt Jana Schmidt-Hindinger, die das Bauvorhaben dem Gemeinderat vorstellte, sieht, dass der Gesetzgeber verhindern möchte, dass Freizeitunterkünfte unter dem Vorwand eines Bienenhauses errichtet werden. In der Praxis gibt es deshalb Mustergrundrisse und Vorgaben zur Größe und Ausgestaltung von Bienenhäusern im Außenbereich, welche einzuhalten sind.
Die Abmessungen des Gebäudes erscheinen für die geplanten Anzahl der Bienenvölker zu groß, trägt die Sachbearbeiterin zum Oberwössner Projekt vor. Nach Bundesbaugesetz und bayerischer Bauordnung sind für ein Bienenhaus lediglich Gebäudebreiten bis maximal 2,80 Metern zulässig. Der Schleuderraum, der Raum, in dem die Waben bearbeitet, der Honig aus den Waben geschleudert wird, soll nicht größer als 12 Quadratmeter sein. Ein Lagerraum, wie in Oberwössen geplant, ist in den Mustergrundrissen gar nicht vorgesehen. Neben den Anforderungen an die zulässigen Abmessungen des Gebäudes, die sich an der Anzahl der Bienenkästen orientiert, muss der Hobbyimker seine Eignung für die Imkerei aufweisen. Die festzustellen, bedient sich das Landratsamt in der Regel des Bienenfachberaters der Regierung von Oberbayern.
Eine Wortmeldung von Gemeinderat Barthl Irlinger (OWG) zeigte die im Gemeinderat vorherrschende Tendenz auf: Ein bienenfreundlicher Landkreis sollte die Imker unterstützen. Der Gemeinderat baute dem Hobbyimker und seinem zunächst zu weitgehenden Antrag eine Brücke. Er stimmte dem Bauantrag des Imkers unter den Auflagen einstimmig zu, dass die Abmessungen des Bienenhauses die baurechtlich zulässigen Größen einhalten und eine positive Stellungnahme des Bienen Fachberaters ergeht.
fg