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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 18/2024
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

des Beschlusses über die Bebauungsplansatzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Oberwössen - Post“

Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Unterwössen zum Satzungsbeschluss eines Bebauungsplans nach §10 BauGB

Der Gemeinderat Unterwössen hat mit Beschluss vom 05.08.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Oberwössen – Post“ in der Fassung vom 08.03.2024 als Satzung gemäß §10 BauGB beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wie auch der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 08.03.2024 wurden gebilligt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Oberwössen – Post“ tritt damit in Kraft.

Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung und den Vorhaben- und Erschließungsplan im Rathaus der Gemeinde Unterwössen während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des §44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unterwössen, 30.08.2024

Ludwig Entfellner, Erster Bürgermeister