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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Billigung und Auslegung der Änderung des Bebauungsplans „Bründlsberg und Ortschaft Au“

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.04.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Bründlsberg und Ortschaft Au“ um die Flurstücke mit den Fl.Nrn. 972/7 und 972/19 nach § 13b BauGB zu erweitern. Das Verfahren erfolgt ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB.

In seiner Sitzung vom 11.04.2022 hat der Gemeinderat zudem den Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 01.04.2022 inkl. Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In den Sitzungen vom 28.11.2022 und 23.01.2023 hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und nach Abwägung beschlossen, dass Änderungen der Planungsunterlagen inkl. Begründung erforderlich sind. Diese hat der Planer mit Datum vom 13.01.2023 bereits eingearbeitet. Der so geänderte Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 13.01.2023 inkl. Begründung wurde in der Sitzung vom 23.01.2023 gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach §4a Abs. 3 in Verbindung mit §3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Frist für die Stellungnahmen wurde dabei auf 14 Tage verkürzt. Zudem können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Der Entwurf in der Fassung vom 13.01.2023 samt Begründung, Planzeichnung und textlicher Festsetzungen liegt in der Zeit vom

06.02.2023 bis 20.02.2023

im Rathaus der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Im oben genannten Zeitraum können die ausgelegten Unterlagen entsprechend §4a Abs. 4 BauGB im Internet unter

www.unterwoessen.de/de/gemeinde/buerger-dorfleben/wirtschaft-bauen-handel-gewerbe/bebauungsplaene

eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan nach §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Unterwössen den 24.01.2023
Entfellner
1. Bürgermeister