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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 20/2024
Aus dem Gemeinderat
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Neue Satzung für den Achental Tourismus: klare Strukturen und mehr Effizienz

Unterwössen. In seiner jüngsten Sitzung am Montag beschloss der Gemeinderat Änderungen und Anpassungen der Unternehmenssatzung des Achental Tourismus. Ziel ist es, die Unternehmensführung klarer zu regeln und die Wirtschaftsführung effizienter und transparenter zu machen.

Auslöser für die Überarbeitung der Satzung aus dem Jahr 2017 ist, dass der Bayerische Gemeindetag im Jahr 2023 eine neue Mustersatzung für gemeinsame Kommunalunternehmen veröffentlichte, führt Verwaltungsleiter Thomas Müllinger in den Tagesordnungspunkt ein. Außerdem empfahl das Landratsamt im Rahmen der Rechnungsprüfung der Verwaltungsgemeinschaft Marquartstein die Überarbeitung einzelner Paragrafen. Die neue Satzung lehnt sich an die Mustersatzung des Gemeindetages an, beschreibt Müllinger.

Sie legt fest, dass der Vorstand des Achental Tourismus aus einem Mitglied besteht. Die bisherige Formulierung „ein Mitglied oder mehrere“ erwies sich rechtlich als zu unspezifisch und wurde der Unternehmensgröße nicht gerecht.

Die Amtsdauer des Verwaltungsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden wurde in Anlehnung an die Mustersatzung auf sechs anstelle drei Jahre festgelegt. Die Vorgabe, dass die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden Marquartstein, Schleching, Staudach-Egerndach und Unterwössen in dieser Position rotieren, wird aufgegeben. Bürgermeister Ludwig Entfellner spricht sich deutlich für diese neue Regelung aus. Es bewähre sich, wenn ein Verwaltungsvorsitzender seine Arbeit über einen längeren Zeitraum ausüben könne. Mit der Verlängerung der Amtsdauer wird diese an die Amtsperiode des Bürgermeisters angeglichen. Das alles gewährleiste Kontinuität.

Die neue Satzung stellt klar, dass der Achental Tourismus ein kaufmännisches Rechnungswesen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften führt. Dies gewährleistet, dass die wirtschaftliche Führung des Unternehmens Standards folgt. Weiter verdeutlicht die Satzung die Regelung, dass das Kommunalunternehmen nicht durch die Rechnungsprüfungsorgane der beteiligten Gemeinden, sondern jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft wird.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht müssen nun innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufgestellt und dem Verwaltungsrat vorgelegt werden.

Die neue Satzung lag im Wortlaut vor. Der Gemeinderat beschloss sie einstimmig. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

fg