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Wössner Gemeindezeitung Amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Unterwössen
Ausgabe 20/2025
Aus dem Rathaus
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Verkehrsbehinderungen durch störende Bepflanzungen an öffentlichen Straßen und Gehwegen

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass aus zahlreichen Grundstücken und Gärten Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern auf öffentliche Straßen und Gehwege ragen. Die Sicherheit des Fahr- und Fußgängerverkehrs wird dadurch zum Teil erheblich beeinträchtigt.

Wir bitten deshalb aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, dass das Lichtraumprofil (das ist der für den öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr benötigte Platz: 0,50 m seitlicher Abstand zur Straße, Fahrbahnhöhe mindestens 4,50 m) von Ästen und Sträuchern freizuhalten. Soweit solche Anpflanzungen bereits vorhanden sind, hat der Eigentümer oder Besitzer diese zurückzuschneiden. Ist Gefahr im Verzug, ist die Gemeinde auch berechtigt, die Bepflanzung kostenpflichtig zurückzuschneiden oder entfernen zu lassen. Besonders wird in diesem Zusammenhang noch auf mögliche zivil- und sogar strafrechtliche Haftungsfolgen bei Unfällen, die auf störenden Bewuchs zurückzuführen sind, hingewiesen.